Dauerthema Verfügungszeit – In die Diskussion um das Thema Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen hat sich nun das Bayerische Sozialministerium eingeklinkt. In einem klarstellenden Newsletter wird z. B. erklärt, dass im Basiswert 17 % Verfügungszeit eingerechnet sind. Klarstellend heißt es „Die Träger erhalten den staatlichen Zuschuss nämlich genauso für die Verfügungsstunden wie für die Arbeitszeiten, die dem unmittelbaren Einsatz des pädagogischen Personals in der Einrichtung dienen.“
Auszug aus dem newsletter des Bayerischen Sozialministeriums:
“Für die Berechnung des Basiswerts wurden die Arbeitszeitstunden des pädagogischen Personals in den bayerischen Kindergärten ermittelt. Dabei ergab sich ein prozentualer Anteil von 17,1% an Verfügungsstunden bzw. ein Anteil von 5,6 Verfügungsstunden wöchentlich pro pädagogischer Kraft. Dieser Anteil wurde in die Berechnung des Basiswerts einbezogen. Sollten vor Ort ausreichende Verfügungsstunden nicht gewährt werden, liegt dies somit nicht daran, dass diese nicht in die staatliche Förderung eingepreist sind. ”