Amtszeitbilanz der der Bayerischen Regional-KODA

6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die Amtszeit hatte mitten in der Zeit des finanziellen Umbruchs begonnen.

Die Arbeit konnte nur durch die Vorbereitung der Beschlüsse auf vielen Sitzungen von Arbeitsgruppen, des Vorbereitungsausschusses und der einzelnen Seiten erfolgreich abgeschlossen werden. Hier wurde immer wieder eine Annäherung versucht, in den meisten Fällen auch erreicht. Gerade die Kompromissbereitschaft der Mitglieder der BayRK war und ist ein Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Bayerischen Regional-KODA. Die Geschäftsstelle ist dabei ein wesentlicher Garant für den reibungslosen Ablauf, da die Organisation und Vorbereitung der Sitzungen optimal strukturiert ist. Auch der Wechsel in der Leitung der Geschäftsstelle hat im Betriebslablauf zu keinen Problemen geführt; ohne Einarbeitungszeit wurden alle anfallenden Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Mitglieder der Bayer. Regional-KODA erfüllt. Die Umstellung auf die elektronische Datenübertragung in verschiedenen Bereichen ist dabei besonders zu nennen.

Übernahme der Tarifreform

Hauptaufgabe war in dieser Amtszeit die Umsetzung der großen Tarifreform des Öffentlichen Dienstes in das kirchliche ABD-System, beginnend mit der Erstellung einer kirchlichen Prozessvereinbarung. Ausschlaggebend war für die Mitarbeiterseite die weitere Anbindung an das System des Öffentlichen Dienstes, um kirchlichen Mitarbeitern die gleichen Leistungen zu gewähren wie im Öffentlichen Dienst. Es folgten mehrere Übernahmebeschlüsse, mit denen der Übergang vom BAT-System in das TVöD-System abgesichert wurde. Die Übernahme des TVöD in das ABD erfolgte anfangs unter Berücksichtung der drei im ABD bestehenden Beschäftigtengruppen: Arbeiter, Angestellte und pädagogisches Personal im Kindertagesstättenbereich. Für die Arbeiter und Angestellten wurde das System des TVöD-Bund übernommen, für das pädagogische Personal im Kindertagesstättenbereich das System des TVöD-VkA. In einem weiteren Schritt wurde geklärt, dass die Regelungen des TV-L in der Fassung des Freistaates Bayern nicht zur Anwendung kommen. Dafür wurde generell auf das TVöD-VkA-System verwiesen, das für alle Mitarbeiter bei kommunalen Arbeitgebern im Freistaat Bayern gilt. Damit sind die kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft mit denen bei kommunalen Einrichtungen wie Stadt, Gemeinde oder Landkreis vergleichbar. Die Übernahme dieses Systems hatte für viele Beschäftigte zur Folge, dass sie die Endstufe 6 erreichen.

Im Zuge der Tarifübernahme wurden eigene Überleitungsregelungen beschlossen. Die Übernahme erfolgte in einem ausgefeilten Verfahren, wobei kirchliche Besonderheiten aus dem alten ABD-Recht in das neue ABD-System übernommen wurden. In einer eigenen Präambel wurden die seit 1995 erfolgten „Grundsatz- oder Übernahmebeschlüsse“ aufgehoben, gleichzeitig aber die zukünftige VkA-Ausrichtung des ABD festgelegt.

Im Zuge der Umstellung konnten Fehler der Tarifvertragsparteien, die zu Ungerechtigkeiten geführt hätten, in der BayRK ausgeglichen werden, v.a. bei der Frage der Anerkennung von Kindern im Ortszuschlag. Für die kircheneigenen Berufsgruppen wurden eigene Zuordnungen zu den Entgeltgruppen sowie kircheneigene Strukturausgleichsregelungen geschaffen, für einige Berufsgruppen kircheneigene Mehrfachaufstiegsregelungen.

Im Bereich des pädagogischen Personals im Kindertagesstättenbereich, die durch die Anwendung des TVÖD-Systems teilweise benachteiligt werden, wurde ein kircheneigener Herabgruppierungsschutz für Leiterinnen in kirchlichen Kindertagesstätten geschaffen.

Die TVöD-Struktur wirkte sich auch auf alle weiteren bisher bestehenden Regelungen und kirchenspezifischen Dienstordnungen (Mesner/Kirchenmusiker/ Gemeindereferenten/Erwachsenenbildung und Jugendpfleger) des ABD auf. Aus diesem Grund sind alle Dienstordnungen an diese neue Struktur angepasst worden, auch alle weiteren Regelungen wie Arbeitszeitkonto und Sabbatjahrregelung.

Die Automatiktatbestände des Tarifabschlusses 2008 haben Eingang in das ABD gefunden, kirchenspezifische Anpassungen des Tarifabschlusses sind vereinbart und bedürfen nur mehr der Beschlussfassung.

Vermittlungsverfahren und Schiedsverfahren

Im Zuge der Übernahme der Tarifreform wurden lange Zeit zwei Fragen behandelt, die in der KODA nicht geklärt werden konnten, so dass in beiden Fällen ein Vermittlungsverfahren stattgefunden hat.

Ein großes Problem stellte die Frage der Rechtsfolgen beim Arbeitgeberwechsel dar. Beschäftigte, die den Arbeitgeber wechseln (dies ist ja bereits bei einem Wechsel von einer Kirchenstiftung zur anderen der Fall), werden im neuen System im Gegensatz zu früher benachteiligt. Durch die Annahme eines Vermittlungsvorschlages konnte eine für beide Seiten akzeptable Lösung erreicht werden.

Schwieriger war es bei der Frage der „Kinderkomponente“, also der Frage der Weitergewährung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen. Die Mitarbeiterseite hatte von Anfang an auf eine solche Regelung gedrängt, war sogar bereit, die Mittel dafür aus Anteilen des Leistungstopfes zu bestreiten. Diese politisch brisante Frage, die über die Bayerische Regional-KODA hinaus auch auf Bundesebene kirchenpolitisch heiß diskutiert wurde, wurde ebenfalls im Vermittlungsausschuss, anschließend sogar erstmalig in der neu geschaffenen Schiedsstelle der Bayerischen Regional-KODA behandelt. Allerdings konnte trotz einer Annäherung beider Seiten am Schluss keine konsensfähige Regelung in der Vollversammlung erreicht werden, so dass es im Gegensatz zu anderen KODAen im Bereich der Bayerischen Regional-KODA in nächster Zukunft keine Kinderkomponente geben wird.

Leistungskomponente

Die Frage der Leistungskomponente konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden, da auf beiden Seiten viele Vorbehalte gegenüber einer Leistungsbeurteilung im pastoralen und seelsorglichen Bereich bestehen und hier bislang kaum Erfahrungen gemacht worden sind. Allerdings erfolgte eine Festlegung der Entgeltbestandteile des Leistungstopfes; dazu konnte eine umfassende Regelung erreicht werden, mit der die volle Ausschüttung des vereinbarten Leistungsvolumens an alle MitarbeiterInnen bis 2012 auf der Basis von derzeit 12% des individuellen Septembergehaltes sichergestellt worden ist. Bezüglich einer echten Leistungsbezahlung wurde eine Projektphase sowie die Einführung des Mitarbeitergespräches in das kirchliche System vereinbart. Die Projektphase ist ab 2008 für das Mitarbeitergespräch geplant; Ende 2009 können dann die gemachten Erfahrungen verwertet werden. Es wird eine der Hauptaufgaben in der nächsten Amtsperiode sein, hier entsprechende Regelungen zu schaffen. Unabhängig davon wurde klargestellt, dass die bis 2012 vereinbarte Regelung dann bestehen bleibt, wenn es in der Bayer. Regional-KODA nicht zur Einführung der Leistungskomponente kommt.

Soziale Ausrichtung des ABD

Die Mitarbeiterseite hat auf die im VkA-Tarif gegenüber dem TV-Land in geringerem Maße bestehende soziale Ausrichtung hingewiesen und will in der neu geschaffenen Arbeitsgruppe „Soziales“ eine entsprechende Berücksichtigung des sozialen Charakters des ABD erreichen. In der Arbeitsgruppe konnte inzwischen eine grundsätzliche Übereinstimmungen über das weitere Verfahren gefunden werden.

Zentral-KODA-Beschlüsse

Die Bayerische Regional-KODA hat sich ebenfalls – wie gesetzlich vorgeschrieben – mit den Beschlüssen der Zentral-Koda befasst. Hier ist die Entgeltumwandlungsregelung zu nennen, dazu noch eine Regelung zu Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel. Beide Regelungen sind von der Bayer. Regional-KODA befürwortet worden; die Regelung zum Arbeitgeberwechsel konnte bislang noch nicht in Kraft treten, da aus der Diözese Speyer ein Einspruch erfolgt ist.

Weitere KODA-Regelungen

Als weitere Regelungen sind zu nennen: die Richtlinie für Arbeitsverträge, die neu gestaltet und auf kirchenspezifische Bestandteile des Arbeitsvertrages reduziert wurde. Die Ballungsraumzulage wurde weiterhin entsprechend der Regelung des Freistaat Bayern übernommen und die Altersteilzeitregelung sowie die Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge entsprechend den Änderungen neu gefasst. Die Einmalzahlungen 2006 und 2007 wurden analog dem Öffentlichen Dienst (Bund) beschlossen. Zum Beschluss der Zentral-Koda zur Entgeltumwandlung wurden in mehreren Sitzungen Ergänzungen vorgenommen, mit denen die Zentral-KODA-Regelung auf die bayerischen Verhältnisse adaptiert worden ist.

Die Verabschiedung der Reisekostenordnung und zusätzlicher Regelungen zur freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge sind ebenfalls als wichtige Beschlussmaterien zu nennen. Im Bereich der freiwilligen Altersversorgung ist v.a. das zusätzliche Angebot der Entgeltumwandlung über die Bayer. Versicherungskammer zu nennen, das nun neben dem Anbieter Bayerische Versorgungskammer besteht.

Religionslehrer

Im Bereich der Religionslehrer ist die (staatlich bedingte) Erhöhung des Pflichtstundenmaßes zu nennen. Hierbei wurde geklärt, dass das bisher geltende „Abstandsgebot zum Pflichtstundenmaß von Volksschullehrern“ auch in Zukunft beibehalten wird. Soweit im staatlichen Bereich eine Erhöhung oder Verringerung des Pflichtstundenmaßes erfolgt, wird dies auch im kirchlichen Bereich so übernommen. Die novellierte Dienstordnung sowie die vorläufige Entgeltordnung für Religionslehrer sind inzwischen ebenfalls in der Arbeitsgruppe erarbeitet worden und können baldmöglichst einer Beschlussfassung zugeführt werden..

Erzieherinnen

Keine Novellierung der Dienstordnung wurde für die Mitarbeiterinnen in den Tageseinrichtungen für Kinder erreicht. Hauptstreitpunkt ist hier die Frage der Verfügungszeit. Das neue BayKiBiG hat erhöhte Forderungen an die Leiterinnen und das weitere pädagogische Personal gestellt, das sich arbeitsrechtlich bislang nicht in einer Verbesserung der Verfügungszeit niederschlägt. Dieser Themenkomplex wird in der neuen Amtszeit vorrangig sein.

Regelungen, die Unstimmigkeiten der Tarifumstellung ausgleichen, liegen vor und sind zum Teil bereits verabschiedet worden.

Empfehlungen an die Freisinger Bischofskonferenz

Die Bayer. Regional-KODA hat auch strukturell an der Ausgestaltung des Dritten Weges mitgearbeitet. In einer Arbeitsgruppe wurde im Anschluss an die letzte KODA-Wahl eine Novellierung der KODA-Ordnung und der KODA-Wahlordnung erarbeitet, die den Bischöfen als Empfehlung vorgelegt worden ist. Auch die Einführung einer Schiedsstelle als Alternative zum Letztentscheidungsrecht ist auf die Initiative und Empfehlung der BayRK zurück zu führen. Ebenfalls wurde der Freisinger Bischofskonferenz eine Empfehlung für eine „Erklärung der bayerischen Bischöfe zum ABD“ gegeben, die im Zuge der Umstellung auf das neue TVöD-System von den bayerischen Bischöfen in Kraft gesetzt worden ist.

Strukturelle Aufgaben der Bayer. Regional-KODA

Beschlossen wurde eine Freistellungsregelung für die Lehrkräfte als Mitarbeitervertreter in der neuen Bayer. Regional-KODA, dazu wurden die Vorsitzenden und die Beisitzer des Vermittlungsausschusses und der Schiedsstelle bestimmt bzw. gewählt.

Als Referent war Dr. Augat, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes für ein Referat zur Tarifreform bei einer Vollversammlung zu Gast. Ein Studientag mit den Referenten Prof. Wilhelm Dütz, Dr. Heribert Staudacher, Dr. Martin Fuhrmann und Peter Böck, Vorsitzender am Bundesarbeitsgericht, wurde durchgeführt. Im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums der Bayerischen Regional-KODA konnten ebenfalls verschiedene Gäste geladen werden, die für die Arbeit der KODA von Bedeutung sind.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Akzeptanz des KODA Kompass zeigte sich nicht nur an der Begeisterung der Bayerischen Versicherungskammer über die Ergebnisse der Werbung für PEP-Plus und andere Beihilfeprodukte, sondern v.a. auch an den zahlreichen positiven Rückmeldungen von MitarbeiterInnen und Einrichtungen. Mit dem KODA Kompass hat die Bayer. Regional-KODA auch insgesamt ein Produkt auf dem Markt, das in dieser Weise einzigartig in Deutschland ist.

Resümee

Insgesamt ist den Mitgliedern der Bayer. Regional-KODA für die engagierte und fachliche Tätigkeit zu danken, v.a. aber über die immer wieder neue Bereitschaft, mit den gefundenen Kompromissen zu leben.

Neuburg, den 4.7.2008

Dr. Joachim Eder, Vorsitzender der Bayer. Regional-KODA