Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer hatte in ihrer 7. Sitzung eine lange Themenliste abzuarbeiten. Von A wie Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft, B wie Beförderungen bis Z wie Zusatzversorgung war alles dabei. Besprochen wurde auch, wie Schulpsychologen an kirchlichen Realschulen einzugruppieren sind oder auf welcher Grundlage Sonderurlaub gewährt wird. (Markus Schweizer)
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite
7. Sitzung der Ständigen AG Lehrer am 11.03.2010
Bericht von der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer (StAGL) in der Bayerischen Regional-KODA am Donnerstag, den 11.03.2010 in München
1.Nachfragen der Mitarbeitervertreter der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer:
zum Infoblatt der BVK an arbeitsvertraglich beschäftigte Lehrkräfte im Kirchendienst (Informationen zur Zusatzversorgung)
Die Mitarbeiterseite teilte mit, dass es Unklarheiten und Fragen zu den Informationen der Zusatzversorgung für arbeitsvertraglich beschäftigte Lehrkräfte im Kirchendienst (Infoblatt Lehrkräfte der BVK-Zusatzversorgung) gebe.
Die Dienstgeberseite verweist darauf, dass Fragen zum Schreiben der Zusatzversorgung nicht Thema der KODA seien, sofern es sich um Fragen des Vollzugs handelt. Sie schlägt deshalb vor, die Fragen außerhalb der KODA mit denen zu klären, die das Schreiben verfasst haben, bzw. mit denen, die am Ende des Schreibens als Ansprechpartner aufgeführt sind. Hier handele es sich um Auswirkungen aus einem gerichtlichen Verfahren und nicht um einen KODA-Beschluss.
Außerdem liege dieses Schreiben außerhalb der Kompetenz der Bayerischen Regional-KODA.
Kürzung der Unterrichtspflichtzeit um bis zu zwanzig Prozent für das jeweilige Schuljahr bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse
Die Mitarbeitseite verweist darauf, dass die in den Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) unter Nr. 4 Abs. 6 Satz 1 mögliche Kürzung der Unterrichtspflichtzeit um bis zu zwanzig Prozent für das jeweilige Schuljahr bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse rechtswidrig sei.
Die Dienstgeberseite sagt zu, die Rechtslage zu prüfen und ggf. eine Vorlage zur Beschlussempfehlung zu erstellen.
Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 22.01.2010 „Periodische Beurteilung 2010“
Die Mitarbeiterseite stellt die Frage, ob die im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 22.01.2010 „Periodische Beurteilung 2010“ gegebene Information, dass bei Lehrkräften an staatlichen Realschulen in den Besoldungsgruppen A 13 und A 13+AZ nicht auf die periodische Beurteilung verzichtet werden kann, in jedem Fall auch zu einer Umsetzung für die angestellten Lehrkräfte an kirchlichen Schulen führen müsse, oder ob nicht für Lehrkräfte, die das 55. Lebensjahr mit dem Ablauf des Beurteilungsjahres vollendet haben, darauf verzichtet werden kann. Die Dienstgeberseite sagt zu, dieses Anliegen aufzugreifen.
Überprüfung der in SR-L unter Nr. 12 genannten Termine der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
Die Mitarbeiterseite regt an, die in der SR-L unter Nr. 12 genannten Termine der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung zu überprüfen. Sie hält den Termin 31. Januar für sehr unglücklich, da häufig Anfang Februar noch Termine in der Schule (Notenkonferenz, etc.) wahrzunehmen sind. So stelle sich dann z.B. die Frage des Versicherungsschutzes für die betroffenen Lehrkräfte.
Die Dienstgeberseite schlägt vor, diese Frage in Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstrechtsreform wieder aufzugreifen.
„Sabbatjahrregelung“ für unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte
Die Mitarbeiterseite verweist darauf, dass der in der SR-L in Kapitel 3 „Sabbatjahrregelung“ formulierte Verweis auf die Bestimmungen für die entsprechenden arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräfte des Freistaates Bayern dazu führt, dass unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte kein Sabbatjahr einlegen können. Es stelle sich die Frage, ob dies unter den Vorgaben des AGG und der Rechtssprechung des EUGH noch haltbar sei.
Die Dienstgeberseite sagt zu, diese Frage weiter zu verfolgen.
2.Regelung des Entgelts und der Zahl der Anrechnungsstunden von Schulpsychologen an Realschulen
Die Dienstgeberseite trägt vor, dass der vorliegende Antrag auf Beschlussempfehlung in der heutigen Sitzung nur beraten werden soll, da eine interne Rücksprache auf Dienstgeberseite zu dieser Beschlussempfehlung noch nicht erfolgen konnte. Sie verweist darauf, dass die Vorlage über die staatliche Regelung hinaus geht, da bei den Schulpsychologen bei der Eingruppierung nicht zwischen Besoldungsgruppe A 13 und A 14 unterschieden werde, so wie es der Staat praktiziere, sondern es vorgesehen sei, dass alle Schulpsychologen mit Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderung übersteigt – UB“ eine Dienstzulage in Höhe der Zulage für die entsprechenden Beamten des Katholischen Schulwerks in Bayern erhalten können.
3.Sonderurlaub
Die Dienstgeberseite erinnert daran, dass die Regelung zum Sonderurlaub im ABD bereits jetzt einen erhöhten Anspruch gegenüber dem TVöD vorsehe. Auch außerhalb der im § 28 Abs. 2 ABD Teil A, 1. genannten Tatbestände kann nach § 28 Abs. 1 ABD Teil A, 1. bei einem wichtigen Grund Sonderurlaub gewährt werden. Die Mitarbeiterseite macht deutlich, dass es für die Lehrkräfte nicht nachzuvollziehen sei, dass bei der Frage des Erholungs- und Zusatzurlaubs auf die Bestimmungen für die entsprechenden Lehrkräfte des Freistaates Bayern verwiesen wird und beim Sonderurlaub davon abgesehen wird. Auch wenn es bisher schon die Unterscheidung von unterschiedlichen Bezugssystemen gab, sagt die Dienstgeberseite zu, den Antrag intern zu besprechen.
4.Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte
Nach kurzer Aussprache wird vereinbart, dass der Vorsitzende sich erkundigt, welche Regelung ab 1. Januar 2010 für angestellte Lehrkräfte beim Freistaat Bayern gilt. Von Mitarbeiterseite wird darüber informiert, dass Interesse an dem Modell der Flexiblen Alterszeitregelung (FALTER), das im Rahmen der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vereinbart wurde, besteht.
Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer verständigt sich darauf, dieses Thema weiter zu behandeln.
5.Regelung der Dienstzulage für Lehrkräfte in der Ansparphase der Altersteilzeit im Blockmodell
Lehrkräfte in der Ansparphase der Altersteilzeit im Blockmodell, die nach dem Bayerisches Beamtengesetz in Verbindung mit dem Bayerischen Besoldungsgesetz geltenden Besoldungsordnung A eingruppiert sind, erhalten nach Maßgabe der Absätze 2 – 4 eine Dienstzulage in Höhe der Zulage für die entsprechenden Beamten des Katholischen Schulwerks in Bayern. Dies gilt auch für Lehrkräfte, die sich am 1. April 2010 in der Ansparphase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden, sofern sie das 61. Lebensjahr bis zum 1. April 2010 noch nicht vollendet haben. Einer entsprechenden Beschlussempfehlung wurde zugestimmt.
6.Beförderungen während Altersteilzeit
Lehrkräften, die in Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt sind, kann das Recht zum Führen einer höheren Berufsbezeichnung nur eingeräumt werden, wenn bei entsprechenden Beamtinnen/Beamten des Katholischen Schulwerks eine Beförderung ausnahmsweise möglich ist.
Einer entsprechenden Beschlussempfehlung wurde zugestimmt.
7.Termine 2010
Die Dienstgeberseite erinnert daran, dass der Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform vorliegt und dessen Umsetzung für die angestellten Lehrkräfte erheblichen Aufwand bedeutet. Deshalb wurden weitere Sitzungstermine für das 2010 vereinbart.
Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der StAGL die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.
Kaufbeuren, 11.12..2009
Hans Reich, Sprecher der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA