Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite6. Sitzung der Ständigen AG Lehrer am 18.11.2009 Bericht von der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer (StAGL) in der Bayerischen Regional-KODA am Donnerstag, den 18.11.2009 in München
1. Altersteilzeitregelung für Lehrer
Die Mitarbeiterseite stellte einen Handlungsbedarf für die Lehrkräfte zur Fortführung der Altersteilzeit über den 31.12.2009 hinaus, entsprechend den geänderten Regelungen für Beamte in Bayern, deutlich fest. Sollte es keine eigene Altersteilzeitregelung für die Lehrkräfte geben, könnte auch hier ein Gefühl der Benachteiligung gegenüber den staatlichen Lehrkräften entstehen. Die sich daraus möglicherweise entwickelnde Stimmung in der Lehrerschaft an den katholischen Schulen in Bayern, wäre dem Gewinn neuer junger Lehrkräfte sehr abträglich und könnte diese auch nach kurzer Zeit womöglich dazu bewegen, den katholischen Schulträger wieder zu verlassen und eine Stelle beim Staat anzunehmen. Die Mitarbeiterseite erinnerte an eine Untersuchung zum Krankenstand und zur Frühpensionierung der älteren Lehrkräfte vor und nach der Einführung der Alters-teilzeitregelung. Daraus gehe hervor, dass mit Einführung der Altersteilzeitregelung der Krankenstand gesunken und die Frühpensionierung zurückgegangen ist.
Die Dienstgeberseite bejaht grundsätzlich eine Gleichbehandlung mit den staatlichen Lehrkräften in dieser Frage, verweist aber darauf, dass bei einer möglichen Neuregelung der Altersteilzeit für die Lehrkräfte, auch finanzielle Überlegungen gehören müssten. Von Dienstgeberseite werden finanzielle Berechungen nach dem neuen Altersteilzeitmodell für die Kirchenbeamten im Blick auf die angestellten Lehrkräfte vorgenommen.
Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer verständigt sich darauf, dieses Thema weiter zu behandeln.
2. Änderung des gesonderten Freistellungsumfanges der Mitarbeitervertreter in der „Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer“ ab dem Schuljahr 2010/2011
Für die Mitarbeiterseite ist es nicht nachvollziehbar, dass der Umfang der Freistellung für die Vertreter der angestellten Lehrer in den Ausführungsbestimmungen zu § 8 Abs. 3 der Bayerische Regional-KODA-Ordnung (BayRKO) eine feste Wochenstundenzahl vorsieht, obwohl die Unterrichtspflichtzeiten bei Lehrkräften verschiedener Schularten und unterschiedlichen Lebensalters zum Teil ganz erheblich variieren. Aus organisatorischen Gründen sollten Lehrkräfte an zwei Schultagen pro Woche völlig unterrichtsfrei haben, damit in den Klassen dieser Lehrkräfte möglichst wenig Unterricht wegen der KODA-Tätigkeit entfallen. Die Dienstgeberseite erinnert daran, dass auch von ihrer Seite eine Freistellung von zwei Tage für die Vertreter der angestellten Lehrer vorgesehen war.
Eine entsprechende Beratungsvorlage mit Antrag auf Beschlussfassung wird hierzu erstellt.
3. Änderung der Beförderungswartezeit
Die Mitarbeiterseite führt an, dass auch Quereinsteiger, genauso wie Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllt sind (sog. „Erfüller“), gemäß der Ordnung für Berufsbezeichnungen beurteilt werden müssen. Sie erhalten damit auch eine entsprechende Bewertungsstufe. Da die bisherige starre Beförderungswartezeit von 16 Jahren dem Leistungsgedanken keine Rechnung trage, wird vorgeschlagen, die Beförderungswartezeit von der letzten Bewertungsstufe abhängig zu machen. Im Unterschied zu den Erfüllern sollte bei den Quereinsteigern die Beförderungswartezeit jedoch um jeweils drei Jahre verlängert werden.
Die Dienstgeberseite verweist darauf, dass die starre Beförderungswartezeit von 16 Jahren auch andere Lehrkräfte betreffen. Eine Einführung eines Leistungselements hätte somit weit reichende Auswirkungen für weitere Fallgruppen. Zudem würde man sich mit einer solchen Regelung ohne Not von den staatlichen Richtlinien abkoppeln.
Der Antrag auf Beschlussempfehlung der Mitarbeitervertreter der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer, nach leistungsabhängigen Beförderungswartezeiten von A 13 nach A 14 wurde abgelehnt.
4. Aufhebung der Arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen für Renten- und Versorgungsempfänger (ABD Teil B, 3.)
Nachdem bereits auf Beschlussfassung der Bayerischen Regional-KODA die allgemeinen Sonderregelungen für Renten- und Versorgungsempfänger aufgehoben wurde, ergeben sich Auswirkungen auf die Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertragsrechtlich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft.
Die Ständige Arbeitsgruppe für Lehrer verständigt sich darauf, die bisherigen Sonderregelungen für Beschäftigte, die die Altersgrenze erreicht haben aufzuheben und in der nächsten Vollversammlung eine abgeänderte Vorlage mit folgendem Inhalt zur Beschlussfassung vorzulegen. Wird nach dem 01.01.2010 mit einer Lehrkraft deren Arbeitsverhältnis wegen Renten bzw. Versorgungsbezug endet, ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, richtet sich das Entgelt nach der Besoldungsordnung A, die Eingruppierung unterliegt jedoch der freien Vereinbarung.
5. Dienstzulage an Realschulen – Beurteilung von Lehrkräften in der Ansparphase der Altersteilzeit
Beim Freistaat Bayern ist die Anlassbeurteilung 2009 auch für Lehrkräfte durchzuführen, die aufgrund ihres Lebensalters bzw. aus anderen Gründen keine periodische Beurteilung 2006 erhalten haben. Dies gilt für alle Lehrkräfte, sofern sie das 61. Lebensjahr bis zum 1. September 2009 noch nicht vollendet haben. Ebenso findet es Anwendung bei allen Lehrkräfte die sich bereits in der Ansparphase für die Altersteilzeit im Blockmodell befinden oder bis zum 01.09.2009 in die Ansparphase für die Altersteilzeit im Blockmodell eintreten.
Die Ständige Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus diese Regelung des Freistaats auch für die Lehrkräfte an den katholischen Schulen zu übernehmen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung soll in die nächste Sitzung eingebracht werden.
6. Schulpsychologen als Beratungslehrkräfte
Von Dienstgeberseite wird berichtet, dass es für Schulpsychologen an Realschulen ein Beförderungsamt gibt. Mit einem Aufbaustudium werden sie beim Staat in A 13 eingruppiert, sofern sie zusätzlich ein Fach unterrichten in A 14. Die Dienstgeberseite schlägt vor, die Schulpsychologen wie die Systembetreuer und Beratungslehrkräfte zu behandeln und damit der staatlichen Regelung zu folgen.
Die Dienstgeberseite wird hierzu in der nächsten Sitzung einen Antrag auf Beschlussempfehlung stellen.
7. Termine 2010
Auf Wunsch des Vorsitzenden werden die Termine für die Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer für das Jahr 2010 gesondert vereinbart.
Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der StAGL die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.
Kaufbeuren, 11.12..2009