Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wie sollen „Quereinsteiger“ in Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft eingruppiert werden? Diese und weitere Fragen hat die Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA auf ihrer 42. Vollversammlung in Augsburg beraten. Beschlossen wurde die Vergütung für Beratungslehrer oder Systembetreuer an Realschulen in kirchlicher Trägerschaft. Alles nachzulesen im Bericht von dieser Sitzung.
Bericht der Mitarbeiterseite der Lehrerkommission von der 42. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA am 14 Februar 2008 in Augsburg
I. Beschlussmaterien
1. „Beförderungsamt“ bei Realschulen: Systembetreuer und qualifizierte Beratungslehrer an Realschulen
Es wurde die Einfügung einer neuen Nr. 5 b in die Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien zum 1.8.2008 beschlossen. Die Beschlussvorlage setzte an die Diskussion der letzten Vollversammlung an. Es geht um Lehrkräfte an Realschulen als Systembetreuer und als Beratungslehrkräfte.
a)Systembetreuer
Zu beachten ist, dass in Zukunft eine entsprechende Ausbildung für Systembetreuer erforderlich ist, die hohe Anforderungen stellt. Die Regelung dient aber v.a. den Lehrkräften, die diese Tätigkeit sei Jahren ausüben, allerdings ohne eine entsprechende Ausbildung und derzeit ohne eine bessere Vergütung. An den Realschulen ist der Systembetreuer ein neues Amt, eine neue Stelle mit der Möglichkeit der Vergabe auf Zeit. Die Besoldung von A 14 entfällt deshalb, wenn die Tätigkeit nicht mehr gegeben ist. Dazu wird die Anzahl der Anrechnungsstunden geregelt.
Bei Vorliegen der Kriterien
- Staatliche Qualifizierung zum Systembetreuer
- Bewertungsstufe UB oder besser
- Betreuung der schulischen Verwaltungs-PC-Anlage
- Mindestens 3 Informatikräume
besteht Anspruch auf A 14. Soweit das Entgelt unter A 13 liegt, wird eine Besoldungsstufe höher bezahlt; immer aber nur für die Zeit der Tätigkeit.
Systembetreuer ohne diese Qualifizierung: Besoldungsanspruch nach 5-jähriger Bewährung
b)Beratungslehrer
Für Beratungslehrkräfte gilt bei Vorliegen der Kriterien:
- Bestandene Erweiterungsprüfung zur Beratungslehrkraft gemäß LPO I
- Bewertungsstufe UB oder besser
Es besteht en Anspruch auf A 14. Soweit das Entgelt unter A 13 liegt, wird eine Besoldungsstufe höher bezahlt; immer aber nur für die Zeit der Tätigkeit.
Beratungslehrkräfte ohne die Erweiterungsprüfung: Besoldungsanspruch nach 7-jähriger Bewährung.
Bei der Frage der Erweiterungsprüfung wurde festgehalten, dass hier erhebliche Probleme für kirchliche Lehrkräfte bestehen, an dieser teilnehmen zu können. Nach Auskunft der MBs für Realschulen gibt es keine Plätze für Privatschulen in Dillingen. Bei einer Ausbildung mit eignen Referenten besteht das Problem, wie die Prüfung staatlich auch anerkannt wird. Das Katholische Schulwerk bemüht sich derzeit um eine Lösung dieses Problems, das aufgrund der Situation im staatlichen Bereich derzeit unbefriedigend ist.
II. Beratungsmaterien
2. Eingruppierung von Quereinsteigern
a) Einführung einer neuen Fallgruppe 1 b
Es lag ein Antrag der Mitarbeiterseite vor, eine neue Fallgruppe 1 b in der Anlage 1 der Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft für Gymnasien einzuführen, mit der erreicht wird, dass Quereinsteiger mit der Unterrichtsgenehmigung für zwei Fächer auch in Besoldungsgruppe A 13 mit 16-jähriger Bewährung nach A 14 eingruppiert werden.
Erforderlich ist die uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung für alle Jahrgangsstufen.
In der Diskussion wurde von Dienstgeberseite eine Zustimmung signalisiert, allerdings bemängelt, dass der Begriff „abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule“ zu offen ist. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass es weitere Probleme in anderen Bereichen gib, da der Staat oft abweichend von der kultusministeriellen Eingruppierungsregelung bezahlt, was sich in der Anlage A als Gegenstück zu den kultusministeriellen Eingruppierungsrichtlinien nicht widerspiegelt. Es bedarf deshalb einer gesamten Harmonisierung, die angegangen werden sollte.
Es wurde vereinbart, eine entsprechende Formulierung einer Fallgruppe 1 b für die nächste Vollversammlung vorzubereiten.
b) Quereinsteiger ohne erforderliche Prüfung
Es wurde auf die Fallgruppen 6, 10 und 12 an Gymnasien aufmerksam gemacht, die Quereinsteigern keine Möglichkeit eines Bewährungsaufstieges gibt. Damit kann rechtlich auch Lehrkräften, die sich zwar besonders bewährt haben, allerdings nicht die erforderliche Prüfung absolviert haben, keine Perspektive gegeben werden. Vorgeschlagen wurde von Mitarbeiterseite, einen Bewährungsaufstieg nach A 14 in den Fällen vorzusehen, in denen sich die Betroffenen besonders bewährt haben, also eine BG-Beurteilung oder besser haben.
Es bestand Übereinstimmung, dass bei besonders guten Beurteilungen ein Spielraum geschaffen werden sollte. Bis zur nächsten Vollversammlung erfolgt ebenfalls eine entsprechender Vorschlag.
3. Verhältnisbestimmung der Anlagen A und B bei gleicher Beschreibung aber unterschiedlicher Besoldung
Bei den Eingruppierungsrichtlinien Anlage A und B für Lehrkräfte an Realschulen findet sich ein Widerspruch. Anlage A Fallgruppe 11 und 12 ist in der Beschreibung mit Anlage B Fallgruppe 9 und 10 identisch, nicht aber in den Besoldungsgruppen, die in der Anlage B jeweils um eine Stufe höher sind.
Rechtlich ist eindeutig, dass die Anlage A Vorrang hat, so dass in diesen Fällen derzeit die Anlage B nicht zur Anwendung kommt. Auch hier wird geprüft, ob ggf. die Fallgruppen in der Anlage A gestrichen werden, um damit die Fallgruppen der Anlage B zur Anwendung kommen zu lassen.
4. Ergänzung der staatlichen Beurteilungsrichtlinien: Ausgestaltung der Beurteilungskriterien „Beiträge zum kirchlichen Profil der Schule“
Mit dieser Thematik wird ein immer wieder diskutiertes Thema aufgenommen. Es geht um die Herausforderung, die Ordnung für Berufsbezeichnungen (OfB) ernst zu nehmen. Von daher soll in allen Beurteilungsstufen auch eine Aussage zum kirchlichen Profil erfolgen und neu aufgenommen werden. Nach Nr. 3 der OfB gelten für die Beurteilung der arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräfte die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften an staatlichen Schulen entsprechend. Für das Gesamtergebnis der Beurteilung werden auch Beurteilungsmerkmale berücksichtigt, die sich auf die Gestaltung des kirchlichen Profils der Schule beziehen.
Die Schulleitungen wünschen sich eine Vereinfachung des in den letzten Jahren angewachsenen Kriterienkatalogs. Auch mit diesem Thema „Vereinfachung der Beurteilungen“ wird sich deshalb die Lehrerkommission noch auseinander setzen müssen
Es besteht Übereinstimmung, dass auf jeden Fall eine Aussage zum Profil in Zukunft erforderlich ist. Im Beurteilungsbogen wird deshalb ein eigener Raster für diesen Bereich eingeplant.
In der Diskussion wurden folgende Fragen angesprochen:
- Wie ist eine Bewertung von Profilkriterien möglich?
- Was soll und kann bewertet werden?
- Bei bestimmten Berufen wie z.B. Religionslehrern gelten höhere Forderungen
- Was ist überhaupt „kirchliches Profil“
- Welche Kriterien können angewendet werden?
- Geht es beim Schulprofil um die Außenwirkung?
- Geht es hier um die Frage des Erziehungskonzeptes der Schule?
- Inwieweit sind die alltäglichen Kommunikationsebenen für das kirchliche Profil von Bedeutung
III. Sonstiges
5. Lehrerrente
Die Versicherungskammer Bayern hat auf der Basis neuer Berechnungen eine neue Vorlage vorgelegt, da das bisherige Konzept nicht die Zustimmung des Finanzministeriums gefunden hat. Derzeit werden auch noch weitere Alternativen geprüft.
6. Elternzeitregelung bei Lehrkräften
Es gab einige Rückfragen zu den zusätzlichen zwei Monaten Elternzeit, die im System 12 plus 2 der neuen Elternzeitregelung anfallen. Es ist eindeutig, dass das staatliche Gesetz gilt und dass es keine speziellen schulischen Regelungen gib. Dies bedeutet, dass z.B. Ferien nicht herausgenommen werden können.
7. Nächster Vollversammlungstermin
Die 43. Vollversammlung der Lehrerkommission findet am Donnerstag, den 24. April 2008 in Augsburg statt.
Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der Lehrerkommission die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.
Neuburg, den 14. Februar 2008
Dr. Joachim Eder
Vorsitzender der Bayer. Regional-KODA,
Mitglied der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA
Reinhard Donhauser-Koci
Vorsitzender der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA