Novum für die KODA Vollversammlung: per Videokonferenz Beschlüsse in Blick genommen und eingehende Beratungen geführt …
Die Covid-19-Pandemie erforderte auch von der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen andere Arbeitsweisen. Daher fand die 191. Vollversammlung in Form einer Videokonferenz statt. Die erforderlichen Beschlüsse wurden im Anschluss im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Als neues Mitglied begrüßen konnte der Vorsitzende den Münchner Generalvikar Christoph Klingan. Ebenfalls zum ersten Mal nahmen teil der neue Geschäftsführer der Kommission, Herr Manuel Knoll, sowie die neue wissenschaftliche Referentin Frau Christina Lorenz.
Was im Einzelnen beraten und beschlossen wurde, können Sie wieder im beigefügten Bericht des Sprechers der Mitarbeiterseite Robert Winter nachlesen. Hier die Themen im Überblick: Lehrkräfte kirchlichen Gymnasien und Realschulen – Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beihilfe; Änderungstarifvertrag TVöD: Herabgruppierungen in eine niedrigere Entgeltgruppe Stufenlaufzeit, höherwertige Tätigkeit, Beendigung Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, arbeitsechtliche Regelung zur Erwerbsminderungsrente, Ausschlussfrist Sozialplanregelungen; Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Verwaltungsbereich); Eingruppierung von Forsttechnikern*innen; Entgeltordnung für Pfarrhelfer*innen; Jahressonderzahlung Altersteilzeit; Entgeltordnung für Mesner*innen; Schriftformklausel; Religionslehrkräfte i.K. mit besonderen Aufgaben; Verlage von Orden; Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels; Kurzarbeit und Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge; Umsetzung der Entgeltordnung für Pastoralreferent*innen; Entgeltordnung für Beschäftigte in handwerklichen Berufen; Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen.
R. Stapp