Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Kommt eine Anhebung des sogenannten Kilometergeldes für die kirchlichen Beschäftigten? Zählen für die Eingruppierung von Kindergartenleiterinnen die Kinder oder die vergebenen Plätze? Was wurde darüber hinaus von der Bayer. Regional-KODA in der 139. Vollversammlung im Kloster Ettal beraten und beschlossen?
Bericht von der 139. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 8. und 9. Juli 2008 im Kloster Ettal
I. Übernahme von Bestandteilen des Tarifabschlusses 2008 im Öffentlichen Dienst
Da die Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst bislang noch nicht abgeschlossen sind, konnte die geplante Übernahme des Tarifabschlusses 2008 in kirchenspezifischer Form noch nicht vollständig vorgenommen werden. Die Vollversammlung einigte sich nur auf zwei Regelungen, legte aber fest, dass die Übernahme der ausstehenden Regelungen zügig erfolgen soll.
1. Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen
Die ab 1.1.2008 und dann ab 1.1.2009 geltenden Pauschalentgelte für alle Kraftfahrerinnen wurden übernommen.
Auf eine Automatikbestimmung konnte sich die Vollversammlung bislang nicht einigen.
2. Regelung über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Es wurde ein neuer Abs. 1 eingefügt, in dem die neuen Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten für die Berufe der Sozialmitarbeiterin, Sozialpädagogin, Erzieherin und Kinderpflegerin gemäß dem Tarifabschluss festgelegt wurden.
Auf eine Automatikbestimmung konnte sich die Vollversammlung bislang nicht einigen.
Es wurde festgehalten, dass bislang keine Regelung für die Vorpraktikantinnen in den Kindertagesstätten besteht, sondern dass dies diözesan geregelt ist.
3. Umsetzung der Tarifeinigung über die Aufstockung der individuellen Arbeitszeit bei teilzeitbeschäftigtem Personal auf Antrag der Beschäftigten
Im ABD-Bereich gilt bislang der 30.6.2008. als Antragsfrist für teilzeitbeschäftigte pädagogische Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten, die im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart haben, um auf Antrag ihre Stundenzahl so aufstocken zu können, dass mindestens die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird,
Da im Öffentlichen Dienst diese Antragsfrist bis 30.9.2008 verlängert worden ist, wurde vereinbart, dass Anträge, die bis 30.9.2008 eingereicht werden, ebenfalls noch Berücksichtigung finden.
II. Beschlussmaterien
4. Reisekostenordnung
Es ist vom Bayerischen Landtag beabsichtigt, dass im Bayerischen Reisekostengesetz die Wegstreckenentschädigung erhöht wird, z.B. bei PKW von 0,30 auf 0,35 €.
Die Bayer. Regional-KODA einigte sich darauf, dass zum Zeitpunkt der Geltung der neuen Sätze im Bayerischen Reisekostengesetz diese Sätze auch in die Bayerischen Reisekostenordnung übernommen worden.
Die Vollversammlung bekundete ihre Bereitschaft, diese Materie nach erfolgter Umsetzung in das Bayerische Reisekostengesetz ggf. im Umlaufverfahren zu regeln.
5. Vergütungsregelung für Religionslehrer, die unter die Sonderregelung zur Dienstordnung für Religionslehrer i.K. fallen
In dieser Vergütungsregelung ist § 3 derzeit bis 31.8.2008 befristet. Die Befristung der Regelung wurde bis 31.8.2009 verlängert.
In dieser Regelung wird sicher gestellt, dass Religionslehrer, die zum Teil mit einem Stundendeputat an weiterführenden Schulen tätig sind und eine Zulage in Höhe zur höheren Entgeltgruppe (die für die Schulart festgelegt ist) erhalten, der Stufe zugeordnet werden, die der bislang erreichten Stufe der bisherigen Entgeltgruppe entspricht. Mit dieser Regelung werden damit sog. „schräg Aufstiege“ vermieden. Grund ist, dass es sich bei diesen Tätigkeiten nicht um höherwertige Tätigkeiten‘“ handelt, sondern um einen Einsatz an einer anderen Schulart, der höher vergütet wird.
Die Befristung für ein Jahr müsste ausreichen, um bis dahin die „vorläufige Entgeltordnung für Religionslehrer“ zu verabschieden, in der dann die entsprechenden Fragen gelöst werden.
6. Rückgruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten aufgrund sinkender Kinderzahl
Die Eingruppierung von Leiterinnen hängt aufgrund der Anmerkung 10 zur sog. G.2-Regelung der „Allgemeinen Vergütungsordnung: Besondere Tätigkeitsmerkmale im ABD“ von der Durchschnittsbelegung der Einrichtung im Referenzzeitraum 1.10. – 31.12. des Vorjahres ab. Bei deren Ermittlung werden die in einem bestimmen Zeitraum „vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze“ zugrunde gelegt.
Da die Regelung von vielen Arbeitgebern so verstanden wird, dass nur die „Köpfe, nicht aber die Plätze (wie eigentlich in der Regelung vorgeschireben) gezählt werden, kommt es sehr häufig zu (für die Mitarbeiterseite ungerechtfertigten) Rückgruppierungen, da viele Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden, die zwar in der Betriebserlaubnis als zwei Plätze gewertet werden, aber bei der Berechnung der Durchschnittszahl bislang nur als je 1 Kopf angerechnet werden.
Der Antrag der Mitarbeiterseite hatte deshalb zum Inhalt, dass die Anmerkung 10 insoweit ergänzt wird, dass bei der Ermittlung der vergebenen Plätze ein an ein Kind mit einem höheren Platzbedarf vergebener Platz mit dem Faktor angerechnet wird, der seinem Platzbedarf entspricht.
Der Antrag der Mitarbeiterseite stütze sich auch auf einen Antwortbrief aus dem Bayerischen Ministerium für Arbeit und Soziales an die Mitarbeiterseite, in der diese Sichtweise geteilt wird, auch wenn klargestellt wird, dass dies eine den Arbeitsvertragsparteien zukommende Angelegenheit ist.
Die Dienstgeberseite konnte sich dem Anliegen inhaltlich nähern, war aber derzeit noch nicht zu einer Beschlussfassung breit, da sie vorab mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband in dieser Sache Kontakt aufnehmen möchte. Nach Auffassung der Dienstgeberseite steht jedoch eine Verabschiedung der Regelung auf der nächsten Vollversammlung rückwirkend dann zum 1.10.2008 nicht im Wege.
III. Projektsteuerungsgruppe Leistung
7. Mitarbeitergespräch in den bayerischen Diözesen
Es wurde von der Vollversammlung eine Projektphase für die Einführung des Mitarbeitergespräches mit Auswertung dieser Projektphase beschlossen. Diese Projektphase läuft unabhängig von der Einführung des Mitarbeitergespräches in den einzelnen bayerischen Diözesen. Es will allerdings die Ergebnisse dieser Projektphase für eine mögliche Einführung der Leistungskomponente zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.
Es wurde ein Verfahrensvorschlag verabschiedet, in dem die Umsetzung der Projektphase festgelegt wird. Der Verfahrensvorschlag findet sich hier.
Zusätzlich wurden einige Empfehlungen ausgesprochen, die den bayer. Diözesen ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden.
Die Mitarbeiterseite schlug neben der Arbeitsgruppe „Evaluation“, die die Projektphase begleitet und auswertet, noch als weitere Arbeitsgruppe „Rahmenkriterien für das Mitarbeitergespräch“ vor, die nach Vorstellung der Vollversammlung die Aufgabe hat, im Anschluss an die Rückmeldungen aus den Projekteinrichtungen die bestehenden Rasterleitfäden auf Lücken zu untersuchen, um für die zukünftigen Rasterleitfäden Anhaltspunkte zu liefern.
Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, bei allen relevanten Arbeitsgruppen jeweils in Mitglied aus den bayerischen DiAGen beizuziehen.
Von Mitarbeiterseite wurde darüber hinaus vorgeschlagen, in Bezug auf die diözesanen Kontrollgremien für die konkrete Höhe des Leistungsentgelts demnächst eine Regelung zu schaffen, da eine solch im bisherigen System des ABD nicht vorgesehen ist.
Des Weiteren sollte nach Auffassung der Mitarbeiterseite überlegt werden, MitarbeiterInnen, die unter dem Jahr ausscheiden, anteilig am Leistungsentgelt teilhaben zu lassen. Der einzelne Arbeitgeber könne sich eh nichts sparen, da er die gesamte Summe ausschütten müsse.
Die Themen wurden an den Vorbereitungsausschuss weiter verwiesen.
IV. Feststellung der BayRK
8. Zwingende Anwendung des ABD im Geltungsbereich der Bayer. Regional-KODA
Die Mitarbeiterseite teilte mit, dass sie Kenntnis davon hat, dass in Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der BayRK zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen werden, deren Inbezugnahmeklauseln sowohl auf den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) als auch auf das von der Bayerischen Regional-KODA beschlossene und vom zuständigen Diözesanbischof in Kraft gesetzte Arbeitsvertragsrecht verweisen.
Die Bayerische Regional-KODA als ganze stellte fest, dass solche Inbezugnahmeklauseln dem geltenden kirchlichen Recht widersprechen.
Die Mitarbeiterseite stellte ausdrücklich klar, dass diese Handlungsweise im Widerspruch zur Grundordnung und zur Bayerischen Regional-KODA-Ordnung als bischöflichem Recht steht und die ordnungsgemäße Anwendung des ABD sicher zu stellen ist.
V. Berichte
9. Amtszeitbilanz
Der Vorsitzende legte die Amtszeitbilanz vor.
10. Homepage der Bayerischen Regional-KODA
Es wurde darüber informiert, dass unter der Adresse www.bayernkoda.de aktuelle Infos über und zur Bayerischen Regional-KODA bereitgestellt werden, dazu auch das vorläufige und endgültige Wahlergebnis zur KODA-Wahl zu finden ist.
11. KAGO-Novellierungsprozess
Dr. Korta, Mitglied der KAGO-Arbeitsgruppe des VDD, berichtete über die geplante Novellierung zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO und über das am 26.6.2008 stattgefundene KAGO-Anhörungsverfahren. Dr. Eder bestätigte für die Mitarbeiterseite die Akzeptanz der Kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit auf Mitarbeiterseite.
VI. Verabschiedungen
12. Verabschiedung von Mitgliedern der Bayerischen Regional-KODA
Am 8. Juli wurden in einer Abschiedsfeier die ausscheidenden Mitglieder aus der Bayerischen Regional-KODA verabschiedet. Besonders geehrt wurde Dienstgebervertreter Dr. Josef Meier, Diözese Passau, der seit 1980 als Gründungsmitglied der Bayerischen Regional-KODA ununterbrochen diesem Gremium angehört hat und selber vier Jahre lang als Vorsitzender zwischen 1982 und 1986 tätig war. Er ist zum 29.2.2008 aus dem kirchlichen Dienst und aus der KODA ausgeschieden.
Für die Mitarbeiterseite wurden verabschiedet: Franz Aigner und Martin Binsack, Diözese München, Beate Reisert, Diözese Würzburg, Reinhard Donhauser-Koci, Vorsitzender der Lehrerkommission und deshalb Mitglied der BayRK sowie Stephan Merkes, Diözese Regensburg.
Für die Dienstgeberseite wurden verabschiedet: Hans Schuierer, Diözese Regensburg und Bischofsvikar Dr. Bernd Dennemarck, Diözese Eichstätt.
VII.Termin
13. Termin
Am 1. Oktober 2008 findet in Augsburg die konstituierende Sitzung der Bayerischen Regional-KODA für die 7. Amtsperiode statt. Im Anschluss wird die 140. Vollversammlung am 2. Oktober 2008 fortgeführt.
Neuburg, den 10.7.2008
Dr. Joachim Eder, Sprecher der Mitarbeiterseite