ABD und onlineABD
Das Arbeitsvertragsrecht der Bayer. Diözesen
Die Bayerische Regional-KODA stellt das Arbeitsvertragsrecht der Bayer. Diözesen (ABD) online zur Verfügung. Wenn das onlineABD für Sie noch fremd ist, dann sind Sie hier richtig. Sie können hier einen guten inhaltlichen Überblick sowie hier zum Inhaltsverzeichnis erhalten.
Nachstehend finden Sie Erläuterungen zum ABD inklusive eines Schnelleinstieges ins ABD. Nehmen Sie sich circa drei Minuten Zeit für das Grundwissen im Crashkurs. Hier finden Sie in der linken Spalte eine Gliederung. Dort ist das ABD blockweise dargestellt. Jeder Block enthält einen Teilbereich und die “offizielle” Bezeichnung im ABD. In der rechten Spalte finden Sie dazu eine reaktionelle Überschrift in rot mit Erklärungen. Es folgt weiter unten eine Inhaltsübersicht der einzelnen Teile, in der die Paragrafen aufgelistet sind. Der Link zum onlineABD führt Sie direkt in den gewünschten Teil Ihres Arbeitsvertragsrechts.
Sie können das ABD auch als pdf- oder doc-Datei herunterladen.
Wo das ABD gilt
Mit der Abkürzung “ABD” wird das „Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen” bezeichnet. Dieses gilt für alle MitarbeiterInnen im sog. verfassten kirchlichen Bereich in Bayern (ohne Caritas), also in den Bischöflichen Ordinariaten, in den katholischen Kirchenstiftungen und in der Regel im Verbandsbereich. Dazu kommt noch ein Großteil der Schulen in kirchlicher Trägerschaft.
Ralph Stapp
Schnelleinstieg
Chrashkurs: ABD in drei Minuten - seine Unterteilungen in A bis H
Ihr Arbeitsvertragsrecht ABD ist wie eine kleine Bibilothek mit mehreren Büchern. In diesem Crashkurs lernen Sie, sich schnell zu orientieren.
Bücher heißen Teile
Die Bibliothek hat mehrere “Bücher”, so genannte Teile:
- Teil A
- Teil B
usw. bis - Teil G
- Teil H (Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission – ZAK – zu z.B. Entgeltumwandlung, Dienstgeberwechsel, sachgrundlosen Befristung -> Infos s. “Erweiterte Infos”)
Genau genommen hat das dickste “Buch” Teil A sogar drei Teilbände:
- Teil A, 1.
- Teil A, 2.
- Teil A, 3.
Sie erkennen den Aufbau des ABD ganz schnell, wenn Sie in der linken Spalte auf die Textblöcke achten, die alle mit [Teil …] beginnen.
Teile für alle, Teile nur für manche
Es gibt Bücher=Teile, die für alle Beschäftigten wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Teil A, 1. und Teil A ,2. Achten Sie auf die roten redaktionellen Überschriften in der mittleren Spalte. Sie sehen sofort, dass der Teil A, 3. nur für einen bestimmten Kreis wichtig ist. Konkret für diejenigen Beschäftigten, die schon vor dem Tarifwechsel im Öffentlichen Dienst im Bereich des ABD beschäftigt waren.
Manche “Bücher” sind für einzelne Berufsgruppen wichtig
Die Teile B und C sind nur für bestimmte Berufsgruppen von Bedeutung. So gibt es Sonderregelungen für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen u. a. oder Dienstordnungen für Berufe, die es so nur in der Kirche gibt.
Teil D: Ein bunter Strauß an durchaus gewichtigen Themen
Hinter dem Teil D verstecken sich mehrere wichtige Regelungen: Hier lohnt ein Blick auf den Themenüberblick (siehe unten).
Ganz speziell wird’s in den Teilen E und F
Hier gibt es Regelungen für Azubis und Praktikanten oder Regelungen, die nur einzelne Diözesen betreffen.
Entgeltregelungen (alles zum sog. 'Gehalt')
- ABD Teil A, 2. Entgeltordnung
- ABD Teil A, 3. Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ) – Abschnitt V: Anhänge und Anlagen – Übersicht
- ABD Teil A,3. Anlage 2 K Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September/ 1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (kirchenspezifische Berufe)
- ABD Teil A,3. Anlage 3 K Strukturausgleiche für nach Anlage 2 K übergeleitete Beschäftigte (kirchenspezifische Berufe)
- … und weitere Anlagen
- Übersicht – Tabellen und Berechnungsgrundlagen
Inhalte der Teile A – G
Teil A, 1. Was für alle (!) Recht ist: Allgemeine Vorschriften, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristung, Beendigung usw.
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil A, 1. Allgemeiner Teil”
- Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften (§§ 1-5a)
- Abschnitt II: Arbeitszeit (§§ 6-11b)
- Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen (§§ 12-25c)
- Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung (§§ 26-29)
- Abschnitt V: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§§ 30-35)
- Abschnitt VI: Sonstige Vorschriften (§§ 36-43)
- Abschnitt VII: Sonderregelungen (§ 44)
- Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen
Teil A, 2. Grundlagen der Eingruppierung
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil A, 2. Entgeltordnung”
Unter dieser Rubrik finden Sie die Regelungen bezüglich dem Entgelt (“Verdienst/Gehalt”) zu allen Tätigkeitsfeldern in der Kirche, auch zu den kirchenspezifischen Berufen.
Teil A, 3. Für Beschäftigte, die vor Oktober 2005 Angestellte oder Arbeiter waren
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil A, 3. Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ)”
- Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften (§§ 1-2)
- Abschnitt II: Überleitungsregelungen (§§ 3-7)
- Abschnitt III: Besitzstandsregelungen (§§ 8-16)
- Abschnitt IV: Sonstige abweichende oder ergänzende Bestimmungen (§§ 17-24)
- Abschnitt IVa: Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 24a-24b)
- Abschnitt IVb: Besondere Regelungen zur Anpassung der besonderen Stufenlaufzeiten in Entgeltgruppe 9 an die VKA-Regelungen (§ 24c)
- Abschnitt V: Anlagen
Teil B Für Lehrkräfte an kirchl. Schulen, kurzfristig Beschäftigte, Kraftfahrer, Forst-Außendienst, Rentner
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil B, Sonderregelungen”
- B, 1. Beschäftigte im forstlichen Außendienst
- B, 2. Arbeitsvertragsrechtliche Regelungen für kurzfristig Beschäftigte
- B, 3. Arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen für Renten- und Versorgungsempfänger
- B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- B, 5. Regelung für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen
Teil C Für kirchenspezifische Berufsgruppen inkl. kath. Kita-Personal
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil C: Dienstordnungen”
- C, 1. Dienstordnung für Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten
- C, 2. Dienstordnung für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in den bayerischen (Erz-)Diözesen
- C, 3. Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst
- C, 4. Sonderregelung für Religionslehrer, die nicht unter die Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst fallen1
- C, 5. Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner
- C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
- C, 7. Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen
- C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro
Teil D Sabbatjahr, Arbeitszeitkonten, Reisekosten, Altersversorgung, Arbeitszeitordnung, Internet-Nutzungsbeschränkung und mehr
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil D, Sonstige Regelungen”
Diese Rubrik enthält eine Vielzahl an gewichtigen Themen und den entsprechenden Vorschriften:
- kirchenspezifische Bestandteile in Arbeitsverträgen
- Nutzungsbeschränkung Internet-Dienste
- Ergänzungen zur Arbeitszeit inkl. Altersteilzeit und Sabbatjahr, Kirchliche Arbeitszeitordnung – KAZO
- Personalunterkünfte
- ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende
- Reisekosten
- betriebliche Altersversorgung (ZVK)
- Rationalisierungsschutz für Beschäftigte: Abfederung der Härten bei gravierenden Änderungen für den Arbeitsplatz …
- besondere Zahlungen, Zuschüsse
- “Jobrad”
- Prävention sexueller Missbrauch
Teil E Für Auszubildende und Praktikanten
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil E, Auszubildende und Praktikanten”
- E, 1. Regelungen für Auszubildende
- E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)
Teil F Beschlüsse nur für einzelene Diözesen und Teil G Weitere Beschlüsse
Offizielle Bezeichnung im ABD: “Teil F, Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14. 02. 1996)”
In dieser Rubrik sind die Sonderregelungen bezüglich einzelner Diözesen im Hinblick auf Entgelte, Zuschüssen, Zulagen, Stundenanrechnungen, Fort- und Weiterbildungen und diverse Statuten nachzulesen.
Erweiterte Infos
Mehr Informationen
Arbeitsvertragsrecht für kirchliche Mitarbeiter im verfassten Bereich
Zuständig für die Erstellung und Änderung des ABD ist aufgrund des Beschlusses der Freisinger Bischofskonferenz die Bayerische Regional-KODA. Das ABD wurde zum 1.6.1995 neu geschaffen und zum 01.10.2005 umfassend erneuert.
Mit dem ABD wurde für die Beschäftigten im verfassten kirchlichen Bereich in Bayern ein kircheneigenes Arbeitsvertragsrecht geschaffen, das in den wesentlichen Punkten der Systematik und dem Inhalt des TVöD in der Fassung VKA folgt. Der sog. “verfasste Bereich” umfasst den gesamten kirchlichen Dienst ohne den Caritas-Sektor. Durch den Bezug auf die Regelungen der Bayer. Regional-KODA in allen Arbeitsverträgen kirchlicher Mitarbeiter im verfassten Bereich gilt das ABD in seiner jeweiligen Fassung für alle Arbeitsverhältnisse. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere, bundesweites Gremium der kirchlichen Arbeitsrechtsbildung: Dies ist die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK). Sie hat eigene Aufgaben und Beschlusskompetenzen.
Aktueller Stand und ABD-Fassung eines früheren Datums
Das onlineABD gibt jeweils den aktuellen Stand wieder. Sie können die ABD-Fassung eines früheren Datums (rückwirkend zum 01.10.2005) auswählen. Gehen Sie auf der auf der Seite “Wo-finde-ich-was?” im onlineABD. Unter der entsprechenden Rubrik geben Sie das gewünschte Datum im Format TT.MM.JJJJ ein oder wählen Sie das Datum durch Klick auf den Kalender aus.
Vom BAT zum TVöD: Tarifreform 2005
Im Öffentlichen Dienst wurde 2005 der frühere BAT durch einen neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Auch im Bereich des ABD gab es diese Erneuerung. Lesen Sie dazu mehr im Bericht zur 133. Vollversammlung und in der Information zur Umstellung auf den TVöD-VKA. Sie können das ABD in der Fassung vor der Tarifreform (siehe in Archiv Fassung mit Stand 30.9.2005) als pdf herunterladen sowie folgende Überleitungsregelungen nachlesen: A, 3. Regelung zur Überleitung
Referenztarif für das ABD: TVöD in der Fassung VKA
“Die weitere Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen orientiert sich am Tarifvertrag (TVöD – Fassung VKA) für die Beschäftigten der Arbeitgeber, die Mitglieder des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern sind.” So die Präambel des ABD. Wenn Sie eine Regelung im ABD mit dem TVöD vergleichen möchten, finden Sie hier den TVöD in der VKA-Fassung. Der TVöD – Fassung VKA wird von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände bereitgestellt.