Öffentlicher Dienst –
Mit einem Angebot von 3 Prozent Entgeltsteigerung verteilt auf einen Zeitraum von zwei Jahren haben die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst auf die Gewerkschaftsforderung nach 6 Prozent geantwortet. Daneben gibt es Signale, dass endlich auch die Arbeit an einer neuen Entgeltordnung für den TVöD der Kommunen zum Abschluss kommen könnte. Keine Annäherung gibt es bezüglich der Frage der Einführung einer Eigenbeteiligung der Beschäftigten an ihrer betrieblichen Altersversorgung, die von Arbeitgeberseite gefordert wird, und in vielen weiteren Verhandlungspunkten.
Die Entgeltabschlüsse, die von den Tarifparteien gefunden werden, werden automatisch in unser Arbeitsvertragsrecht ABD übernommen. Die anderen Tarifabschlüsse bilden die wesentliche Leitwährung für die Fortentwicklung unseres Arbeitsvertragsrechts.
Die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA unterstützt die Forderungen der Gewerkschaften, damit Arbeiten in der Kirche auch weiterhin attraktiv und im Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt. Sollten in dieser Tarifauseinandersetzung Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden, so sollten diese zumindest nicht von kirchlichen Einrichtungen unterlaufen werden.
Die nächste Verhandlungsrunde findet Ende April statt.
Robert Winter