Nach acht Verhandlungsrunden – Zahlreiche Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen an kirchlichen Kindergärten haben die Entwicklung der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst genau verfolgt, teilweise sogar die Streik- und Protestaktionen an kommunalen Kindertagesstätten aktiv unterstützt. Nach scheinbar endlosen acht Verhandlungsrunden ist eine Tarifeinigung gelungen. In der nächsten Vollversammlung wird die Bayer. Regional-KODA die Übertragbarkeit des Tarifergebnisses auf kirchliche Kindertagesstätten beraten. (Markus Schweizer)
Die Tarifverhandlungen für das pädagogische Personal in den kommunalen Kindertagesstätten sind abgeschlossen. Durch die ABD-Vergütungsautomatik partizipieren die pädagogischen Beschäftigten in kath. Kindertagesstätten in Bayern zum Teil direkt vom Tarifabschluss.
Aufgrund der „Vergütungsautomatik“ im ABD wird der Tarifabschluss für die kommunalen Kindertagesstätten, die bei einer Annahme zum 1. November in Kraft treten soll, zum gleichen Zeitpunkt wie bei den Kommunen auch in den Pfarrkindergärten übernommen.
Die Regelung zum Gesundheitsschutz muss noch „in kirchengemäße Form“ umgearbeitet und nach den Bestimmungen der KODA eigens beschlossen werden.
Die neue Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst fasst die über 50 verschiedenen Tätigkeiten in 14 Entgeltgruppen zusammen, die eine eigene Tabelle „S“ erhalten.
Es wurde eine Besitzstandsgarantie vereinbart, so dass kein Beschäftigter sich bei der Umstellung schlechter als bisher stellt. Generell verzeichnen nahezu alle Beschäftigten ein Plus. Alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdiensts, die nach Oktober 2005 eingestellt worden sind, bekommen nach der neuen Tabelle deutlich mehr Geld. Seither wurden nämlich alle neu eingestellten quasi als „Berufsanfänger“ ohne Bewährungszeiten behandelt. Diese Anpassung ist bereits dem Anspruch auf „kostenneutrale Umstellung“ aus dem Jahr 2005 geschuldet.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Zugewinne als Anerkennung für die erhöhten Ansprüche in einzelnen Tätigkeitsbereichen. Dies gilt besonders für die Erzieher-/innen mit „schwierigen fachlichen Tätigkeiten“. Zwar kann nicht in allen Fällen kann von einer echten Aufwertung gesprochen werden, allerdings erhalten viele Erzieherinnen und Erzieher spürbar mehr.
Für alle Beschäftigten im Kommunaldienst wurde zudem ein „Tarifvertrag Gesundheitsförderung“ vereinbart. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Arbeit und die Arbeitsbedingungen so zu organisieren, dass diese nicht Ursache von Erkrankungen oder Gesundheitsschädigungen sind. Die Beschäftigten haben – erstmalig in der deutschen Tariflandschaft – einen persönlichen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetztes. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit den Beschäftigten zu erörtern. Falls die Betroffenen nicht einverstanden sind, wird eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission befasst, die aber aufgrund der „Haushaltshoheit“ nur ein Vorschlagsrecht hat.
Es liegt nun an den Mitgliedern der Gewerkschaften, in einer Urabstimmung – die bis zum Ende der Sommerferien anberaumt ist – über die Annahme der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen zu entscheiden.
Die KODA-Mitarbeiterseite geht davon aus, das die im Öffentlichen Dienst erreichten Verbesserungen zum vereinbarten Zeitpunkt auch im Geltungsbereich des ABD Geltung erhalten, da dies nach ihrer Auffassung der Vereinbarung innerhalb der KODA entspricht. Unsicher ist, wie mit im Tarifvertrag nicht vorgesehenen Verbesserungen, die die Bayer. Regional-KODA beschlossen hat, umgegangen wird.