140. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 1./2. Oktober 2008

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der konstituierenden Sitzung der 7. Amtsperiode der Bayerischen Regional-KODA wurden die beiden Vorsitzenden gewählt. Im Anschluss daran fand die Wahl der drei Mitarbeitervertreter in die Zentral-KODA durch die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA statt. Nach einem Gottesdienst mit Erzbischof Marx und einem einstündigen Gespräch fand die 140. Vollversamlung statt.

Bericht von der 140. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 1. und 2. Oktober 2008 in Augsburg

A. Konstituierende Sitzung

Auf der konstituierenden Sitzung der 7. Amtsperiode der Bayerischen Regional-KODA vom 1.10.2008 bis 30.9.2013 wurden die beiden Vorsitzenden gewählt. Während der ersten Hälfte der Amtszeit – Oktober 2008 bis April 2011 – stellt die Dienstgeberseite den Vorsitzenden, in der zweiten Hälfte die Mitarbeiterseite.

  • Zum Vorsitzenden wurde gewählt: Dr. Stefan Korta.
  • Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde gewählt: Dr. Joachim Eder.

B. Zentral-KODA-Wahlversammlung

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung fand gemäß der Wahlordnung – Region Bayern – für die Zentral-KODA die Wahl der drei Mitarbeitervertreter in die Zentral-KODA durch die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA statt. Als Wahlleiter fungierte Johannes Hoppe.

Gewählt wurden:

  • Dr. Joachim Eder
  • Hans Reich
  • Erich Sczepanski

C. Gottesdienst und Treffen mit Erzbischof Dr. Reinhard Marx als Vorsitzendem der Freisinger Bischofskonferenz

Am 2. Oktober feierten die Mitglieder der Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA einen gemeinsamen Gottesdienst mit Erzbischof Marx. Anschließend fand noch ein einstündiges Gespräch im Rahmen der Vollversammlung statt, in dem Erzbischof Reinhard Marx auf die Fragen der Mitarbeiterseite fundiert einging und sich der Diskussion stellte.

D. 140. Vollversammlung

I. Übernahme von Bestandteilen des Tarifabschlusses 2008 im Öffentlichen Dienst

Es wurde die noch offen stehende Übernahme des Tarifabschlusses 2008 in kirchenspezifischer Form vorgenommen. Die Vollversammlung einigte sich auf die vom Vorbereitungsausschuss vorbereitete Form, nahm selber noch einige kleinere Korrekturen vor.

1. Beschluss zur Umsetzung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 31.3.2008 zum TVöD v. 13.9.2005

Es wurden die im TVöD vorgenommenen Änderungen, die nicht „automatisch“ Geltung für das ABD erhalten, durch Beschlussfassung in das bestehende ABD integriert.

Hinsichtlich der Frage der Änderung der Bestimmungen zur Nebentätigkeit konnte noch keine Einigung erzielt werden; diese Frage wurde in den Vorbereitungsausschuss zurück verwiesen.

2. Beschluss zur Umsetzung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) v. 13.9.2005 und des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VkA) v. 13.9.2005

Es wurden die im TVÜ vorgenommenen Änderungen, die nicht „automatisch“ Geltung für das ABD erhalten, durch Beschlussfassung in das bestehende ABD integriert.

Hinsichtlich der Protokollnotizen im TVÜ zu den alten Ortszuschlagsregelungen (hier hat das ABD kircheneigene Regelungen geschaffen) kam die Vollversammlung überein, diese als Anmerkungen zu übernehmen; sollte festgestellt werden, dass diese zu einer negativen Veränderung im ABD führen, stimmt die Vollversammlung darin überein, die Anmerkungen wieder zu verändern.

Aufgrund der erst im Dezember zu erwartenden Inkraftsetzung der Beschlüsse wurden alle Antragsfristen des TVÜ im ABD zum Datum 31.3.2009 beschlossen, so dass allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügend Zeit verbleibt, entsprechende Anträge zu stellen.

Die Mitarbeiterseite wird im KODA Kompass darüber informieren.

3. Umsetzung der Regelung „2,5-Tage Qualifizierungsmaßnahmen“ für das pädagogische Personal im Kindertagesstättenbereich

Im Öffentlichen Dienst ist für Beschäftigte im Erziehungsdienst im kommunalen Bereich zum Ausgleich für die 39-Stunden-Woche ein jährlicher Anspruch auf 2,5 Tage (19,5 Stunden) Qualifizierung- und Vorbereitungszeit geschaffen worden, für Teilzeitbeschäftige anteilig.

In der Vollversammlung wurde festgehalten, dass im Bereich des ABD nur das pädagogische Personal im Kindertagesstättenbereich davon erfasst ist, da ausschließlich diese Personengruppe von der Erhöhung der Wochenarbeitszeit betroffen war. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass für das pädagogische Personal im Kindertagesstättenbereich durch die Dienstordnung für Erzieherinnen bereits ein individueller Anspruch auf 5 Tage Qualifizierung jährlich besteht. Eine vergleichbare Regelung gibt es im Bereich des TVöD nicht.

Aus diesem Grund kam die Vollversammlung überein, die tarifliche Regelung aus kirchenspezifischen Erwägungen nicht ausschließlich als individuellen Anspruch zu gestalten, sondern als individuellen Anspruch innerhalb der Einrichtung „für Zwecke gemeinsamer zusätzlicher Vorbereitung und Qualifizierung“. Diese Zeit soll damit zur Teamfortbildung und Teamvorbereitung genutzt werden. Die Ausgestaltung obliegt der Leitung im Einvernehmen mit dem Träger. Es können deshalb damit z.B. nicht die regelmäßigen Teamsitzungen bestritten werden, sondern ausschließlich zusätzliche Teamfortbildungen und -vorbereitungen.

Als Besonderheit gilt dabei, dass die jährliche Gesamtstundenzahl aller Mitarbeiterinnen – voll- und teilzeitbeschäftigt – zusammen gezählt wird, aber wegen des Charakters der einrichtungsbezogenen Teamfortbildung in gleicher Weise für alle verwendet wird.

Beispiel:

Es gibt in der Einrichtung 20 Mitarbeiterinnen, davon 10 Vollbeschäftigte (Fortbildungskontingent = 10 x 19,5 = 195 Stunden), 8 Teilzeitbeschäftigte mit jeweils halbem Beschäftigungsumfang (Fortbildungskontingent = 8 x 9,75 = 78 Stunden). Gesamt stehen in diesem Fall der Einrichtung 273 Stunden für 18 Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Diese Stunden werden nun für alle MitarbeiterInnen in gleicher Weise verwendet, d.h. dass insgesamt 15 Stunden und 10 Minuten (bezogen auf alle 18 Mitarbeiterinnen) für gemeinsame Teamfortbildungen zur Verfügung stehen. Diese können nun – je nachdem ob noch Schließtage zur Verfügung stehen oder nicht – auf 2 Arbeitstage verteilt werden, auf 4 Halbtage oder auch im Anschluss an die Arbeit am Kind an z.B. 8 Tagen anteilig im Rahmen der Arbeitszeit. Die Entscheidung darüber wird innerhalb der Einrichtung getroffen.

Die Vollversammlung war der Auffassung, dass die 5 derzeit bestehenden regulären individuellen Fortbildungstage den individuellen Bedarf des pädagogischen Personals abdecken können und die jetzt gefundene innovative Form der Umsetzung des Tarifabschlusses ins ABD dem Einrichtungsbedarf und dem Team zugute kommt.

4. Beschluss zur Umsetzung der Änderungstarifverträge für die Auszubildenden

Es wurden die im TVAöD vorgenommenen Änderungen, die nicht „automatisch“ Geltung für das ABD erhalten, durch Beschlussfassung in das bestehende ABD integriert.

5. Förderschulzulage für Religionslehrer/innen i.K.: Umsetzung der tariflichen Erhöhung

In der Diskussion wurden 3 Modelle besprochen. Die Dienstgeberseite wünschte aus „systematischen Gründen“, dass die Förderschulzulage dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zur Entgeltgruppe 11 entspricht, abhängig von der jeweiligen Stufe, in der der Religionslehrer zufällig ist.

Die Mitarbeiterseite lehnte dieses Ansinnen kategorisch ab, da sich die Höhe des Unterschiedsbetrages damit von den bisherigen Beträgen (11,65 € bzw. 12,13 € pro Stunde) so verringert hätte, dass in den Stufen 1 – 3 nur Beträge unter 6.- € anfallen und nur in der Stufe 6 ein höherer Betrag als bisher erreicht wird. In den Diözesen werden aber inzwischen vorrangig jüngere KollegInnen in diesem Bereich eingesetzt, so dass diese Regelung zu einer erheblichen Verschlechterung führen würde.

Die Mitarbeiterseite schlug vor, einen einheitlichen Betrag in Höhe 12.25 € ab 1.9.2008 festzusetzen, der jeweils zum tariflichen Zeitpunkt dynamisiert wird. Dies wurde von Dienstgeberseite abgelehnt.

Damit blieb nur der Weg, die beiden derzeit geltenden Beträge – 11,65 € bzw. 12,13 € – gemäß den geltenden Bestimmungen zu dynamisieren. Die Dienstgeberseite lehnte ebenfalls ab, die Dynamisierung zum jeweiligen Zeitpunkt der tariflichen Erhöhung vorzunehmen, so dass beide Beträge jeweils erst am 1.9.08. bzw. am 1.9.09. dynamisiert werden.

Änderungen des ABD Teil A, 2.6. zum 1. September 2008

Anstelle von „11,65 €“ erhalten seit dem Schuljahr 2006 neu eingesetzte KollegInnen „12,01 €“. – Anstelle von „12,13 €“ erhalten bereits vor dem Schuljahr 2006 eingesetzte KollegInnen „12,51 €“.

Änderungen des ABD Teil A, 2.6. zum 1. September 2009

Anstelle von „12,01 €“ erhalten seit dem Schuljahr 2006 neu eingesetzte KollegInnen „12,36 €“. – Anstelle von „12,51 €“ erhalten bereits vor dem Schuljahr 2006 eingesetzte KollegInnen „12,87 €“.

6. Vergütung für aushilfsweise beschäftigte Religionslehrer/innen i.K.

Die Vergütung für aushilfsweise beschäftigte Religionslehrer war noch auf einen feststehenden Betrag fixiert. Um eine der Tätigkeit angemessene, tariflich angepasste Vergütungshöhe zu gewinnen, wurde festgelegt, dass sich in Zukunft die Höhe der Vergütung nach Entgeltgruppe 10 Stufe 2,5 (also genau zwischen Stufe 2 und Stufe 3) richtet.

II. Beschlussmaterien

7. Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen

Die Vollversammlung beschloss eine „Automatikbestimmung“, so dass entsprechende Änderungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes zum selben Zeitpunkt Bestandteil des ABD werden.

8. Regelung über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten

Die Vollversammlung beschloss ebenfalls eine „Automatikbestimmung“, so dass entsprechende Änderungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes zum selben Zeitpunkt Bestandteil des ABD werden.

Hinsichtlich der Frage der Vorpraktikanten ergaben sich noch Rückfragen, die aber im Vorbereitungsausschuss geklärt werden sollen und auf der Dezember-Vollversammlung besprochen werden.

9. Rückgruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten aufgrund sinkender Kinderzahl

Die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte hängt von der Durchschnittsbelegung der Einrichtung ab. Bei deren Ermittlung werden die in einem bestimmten Zeitraum „vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze“ zugrunde gelegt. Kinder unter drei Jahren haben dabei einen höheren Platzbedarf, der nach dem BayKiBiG mit dem Faktor 2 angesetzt wird.

Die Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Platzbedarf führt zwangsläufig dazu, dass, um nicht in Konflikt mit der in der Betriebserlaubnis festgelegten Platzzahl zu kommen, in die Einrichtung weniger Kinder aufgenommen werden können. Die so entstehende geringere Anzahl vergebener Plätze hat oft zur Folge, dass die für eine bestehende Eingruppierung maßgebliche Zahl vergebener Plätze unterschritten und die Leitung daher herabgruppiert wird.

Durch die Ergänzung eines Satzes 2 in der Anmerkung 10 – „Bei der Ermittlung der vergebenen Plätze wird ein an ein Kind unter drei Jahren vergebener Platz mit dem Faktor 2 angerechnet.“ – wird klar gestellt, dass die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren als alleiniger Ursache für die Unterschreitung der für eine Eingruppierung maßgeblichen Durchschnittsbelegung nicht zu einer Herabgruppierung der Leitung führt.

Die Dienstgeberseite teilte mit, dass sie Rücksprache mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband gehalten hat und auf diese Regelung im ABD, die sie für sachgerecht hält, hingewiesen hat.

10. Erzieherinnen in Integrationsgruppen

Nach der Anmerkung 6 Buchst. a zu G.2. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst im Kindertagesstättenbereich üben Erzieherinnen/Erzieher eine besonders schwierige fachliche Tätigkeiten aus, wenn sie in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von Behinderten im Sinne des § 53 SGB XII in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, tätig sind.

Damit hängt auch bei diesem Personenkreis die Eingruppierung vom Über- bzw. Unterschreiten einer bestimmten Zahl behinderter Kinder ab. Ihre Situation bezüglich der Eingruppierung ist vergleichbar mit der Situation der Leiterinnen/Leiter von Kindertageseinrichtungen.

Eine Erzieherin/ein Erzieher ist in EG 6 eingruppiert, bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in EG 8.

Um zu vermeiden, dass mehrfach wechselnde Eingruppierungen zu einer Zuordnung zu einer niedrigeren Stufe in der Entgeltgruppe 6 als bei andauernder Tätigkeit als Erzieherin ohne schwierige fachliche Tätigkeiten führen („schräger Aufstieg/gerader Abstieg“), sind die für die Leiterinnen/Leiter gefundenen (Sonder-)Regelungen des ABD auf die Erzieherinnen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten anzuwenden.

Inhaltlich gilt damit eine Zulagenregelung, die dazu führt, dass bei Wegfall der Integrationsgruppe kein gerader Abstieg in die niedrigere Entgeltgruppe mit Verlust bereits erreichter Stufenlaufzeiten erfolgt.

III.Projektsteuerungsgruppe Leistung

11. Mitarbeitergespräch in den bayerischen Diözesen

Das Projekt „Mitarbeitergespräch“ ist in allen Diözesen angelaufen. Bis 31.12.2008 sind die Einrichtungen die für die Projektphase ausgewählt werden, festzulegen. Die Vollversammlung legte auf Vorschlag der Projektsteuerungsgruppe fest, dass eine Unterarbeitsgruppe der Projektsteuerungsgruppe in Zusammenarbeit mit den diözesanen Verantwortlichen des Mitarbeitergespräches die Auswertungskriterien für diese Projektphase erarbeitet.

12. Leistungskomponente: Weiteres Vorgehen

Die Neugestaltung des Tarifrechts der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV sowie die Entwicklungen in einigen diözesanen KODAen (z.B. Freiburg) zeigen, dass die Leistungskomponente im kirchlichen Bereich eher zurück gefahren wird, dafür aber wieder soziale Komponenten (so v.a. die Kinderkomponente) diskutiert und eingeführt werden.

Angesprochen wurde auch, dass die Struktur der kirchlichen Tätigkeit häufig nicht geeignet ist, ein Leistungsbewertungssystem zu etablieren.

Es wurde deshalb vorgeschlagen, dass sich beide Seiten bis zur Vollversammlung im Dezember 2008 zur grundsätzlichen Frage nach dem „Ob“ einer Leistungskomponente neu positionieren sollten, um nicht über Jahre hinweg an einem System zu arbeiten, das eventuell im Grundsatz nicht gewollt ist und von daher zum Scheitern verurteilt wäre. Gleichzeitig sollen sich beide Seiten Gedanken darüber machen, ob und ggf. wie soziale Komponenten aufgrund der derzeitigen erkennbaren neuen Tendenzen in den deutschen Diözesen doch stärker in das kirchliche Tarifsystem des ABD Eingang finden sollten.

13. Festlegung der Auszahlung des „Leistungsentgelts“ 2008

Die für 2007 vereinbarte Form der Auszahlung des Leistungsentgelts im Dezember 2008 ist programmtechnisch schwierig zu gestalten, so dass die Vollversammlung darin übereinkam, für das Jahr 2008 denselben Auszahlungsmodus wie im Jahre 2007 zuzulassen. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.

IV. Klärungen

14. Reisekostenrecht

Zur Zeit werden Ausführungsbestimmungen vorbereitet, um eine einheitliche Anwendung des Reisekostenrechts in den bayerischen Diözesen sicher stellen zu können.

15. Geburtskostenpauschale

Auf Rückfrage der Mitarbeiterseite wurde von Dienstgeberseite erklärt, dass die Diözesen in Zukunft die Regelung über die Geburtskostenpauschale entsprechend der Formulierung im ABD anwenden werden, so dass in den Fällen, in denen Vater und Mutter unter den Geltungsbereich des ABD fallen, beide Elternteile unabhängig voneinander Anspruch auf die Geburtskostenpauschale haben. Allerdings wurde von Dienstgeberseite klargestellt, dass sie diese Regelung für nicht sachgerecht erachte, sondern dass ausschließlich auf die Geburt abgestellt werden dürfte. In der AG Soziales sollte deshalb überlegt werden, hier eine Neuregelung – ggf. mit einem erhöhten Betrag – zu schaffen, der diese Tatsache berücksichtigt.

V. Berichte

16. KODA-Kompass-Redaktion

Manfred Weidenthaler erklärte die neue „Doppelspitze“ mit zwei Chefredakteuren beim KODA-Kompass, mit dem eine Arbeitsverteilung auf Mitarbeiterseite erreicht werden soll. Im Dezember stehen 10 Jahre KODA-Kompass an, ein Jubiläum, an das mit einer besonderen Ausgabe erinnert werden soll.

17. Arbeitsgruppe „Pastorale Dienste“

Die AG Pastoral hat inzwischen die beiden Dienstordnungen für Religionslehrer – die Dienstordnung und die Sonderregelung zur Dienstordnung – in einer einzigen Ordnung zusammen gefasst und weitgehend Einigkeit bei strittigen Fragen erzielt. Es bleiben noch einige wenige zu klärende Themen, die auf der nächsten Arbeitsgruppensitzung besprochen werden. Anschließend kann die neue Ordnung auf der nächsten Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA behandelt werden.

Ebenso wurde die Vergütungsordnung für RL und die Vergütungsregelung für RL gemäß der Sonderregelung zur Dienstordnung in eine einzige Vergütungsordnung zusammengefasst. Auch hier sind nur noch wenige Fragen zu klären.

Die Dienstgeberseite stellt dabei fest, dass die von der Mitarbeiterseite geforderte bayernweite Einführung der Hauptschulzulage nicht im Weg der Anpassung der beiden Ordnungen erfolgen kann, sondern in einem eigenständigen Antrag behandelt werden muss, da die derzeitige Hauptschulzulage in der Erzdiözese München und Freising nicht auf einem KODA-Beschluss beruht, sondern freiwillig bezahlt wird.

VI. Geschäftsgrundlagen für die Arbeit in der BayRK

18. Geschäftsordnung

Es wurde festgestellt, dass sich aufgrund der Änderungen in der KODA-Ordnung (Ständige Arbeitsgruppe Lehrer) sowie aufgrund neuer Vorgehensweisen bei der Erstellung der Beschlussvorlage und der endgültigen Beschlüsse einige Änderungswünsche für die Geschäftsordnung bestehen. Die Punkte wurden gesammelt und werden im Vorbereitungsausschuss für die nächste Sitzung aufgearbeitet.

19. Festlegung der Arbeitsgruppen und Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgruppen

a) AG Soziales:

Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Johannes Hoppe, Klaus Probst, Markus Schweizer, Susanne Steiner-Püschel und Robert Winter; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta, Martin Floß, Stefan Häusler, Thomas Lorey und Michael Weihmayer.

b) AG Pastoral mit den beiden eigenständigen Arbeitsgruppen Religionslehrer und Pastorale Dienste (Aufteilung konkret erfolgt intern):

Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Jürgen Herberich, Johannes Hoppe, Verena Müller, Manfred Weidenthaler, Michael Wenninger, Robert Winter und Renate Ziller; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta, Martin Floß und Jutta Schmitt.

c) AG Regional-KODA-Ordnung und Wahlordnung:

Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Johannes Hoppe, Klaus Jüttler, Markus Schweizer, Erich Sczepanski und Renate Ziller; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta,

d) AG Erzieherinnen:

Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Karin Jörg, Erich Sczepanski, Anna Maria Sonnenberger, Susanne Steiner-Püschel, Elisabeth Weinzierl und Monika Zeitler; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta, Jutta Schmitt, und Dorothea Wallraff

20. Ständige Arbeitsgruppe Lehrkräfte

Der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrkräfte gehören an:
Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Klaus Jüttler, Dr. Christian Spannagl; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta, Johannes M. Bauer, Dr. Andreas Hatzung
Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer trifft sich am 13. November in München zu ihrer ersten Sitzung, auf der neben der Erarbeitung von Vorlagen für die Geschäftsordnung der Bayer. Regional-KODA die Themen der weiteren Arbeit festgelegt werden.

21. Benennung der Mitglieder der Projektsteuerungsgruppe Leistung

Neben den beiden Vorsitzenden sind Mitglieder:
Für die Mitarbeiterseite: Johannes Reich, Manfred Weidenthaler und Michael Wenninger; für die Dienstgeberseite: Jutta Schmitt, Reiner Sroka und Dorothea Wallraff,

22. Benennung der Mitglieder des Vorbereitungsausschusses

Für den Vorbereitungsausschuss wurden für die nächsten 3 Jahre benannt:
Für die Mitarbeiterseite: Dr. Joachim Eder, Jürgen Herberich, Johannes Hoppe, Hans Reich, Manfred Weidenthaler und Michael Wenninger; für die Dienstgeberseite: Dr. Stefan Korta, Martin Floß, Stefan Häusler, Thomas Lorey, Jutta Schmitt und Reiner Sroka

VII.Termin

23. Termin

Die nächste Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA findet am 9. und 10. Dezember 2008 in Augsburg statt.

Neuburg, den 5.10.2008

Dr. Joachim Eder, Sprecher der Mitarbeiterseite