Kindertagesstätten – Teilzeitkräfte – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Wer als Teilzeit-Beschäftigter oder -Beschäftigte mit Stundenzahl im Vertrag seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte, muss dies bis 30. Juni 2008 seinem Arbeitgeber, das ist in der Regel die Kirchenstiftung, mitteilen.
Die meisten Beschäftigten haben eine feste Stundenzahl in ihrem Vertrag stehen, zum Beispiel 10 oder 20 Stunden pro Woche. Bei diesen MitarbeiterInnen ändert sich die Stundenzahl nicht automatisch. Bleibt die Stundenzahl gleich, verringert sich das Einkommen, da das Entgelt etwa bei einer 10 Stunden-Kraft nicht mehr 10/38,5 sondern 10/39 der Vollzeitbezüge beträgt. Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Teil der Entgelterhöhung durch die Arbeitszeiterhöhung wieder „aufgefressen“ wird.
Daher wurde beschlossen, dass alle Teilzeitkräfte in den Kindertagesstätten wählen können, ob sie lieber ihre jetzige Stundenzahl behalten, dann aber 1,3 %-Punkte weniger Entgelterhöhung bekommen oder ob sie die volle Entgelterhöhung wollen und stattdessen ihren Beschäftigungsumfang um 1,3 % erhöhen.
Wer seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte, muss dies bis 30. Juni 2008 seinem Arbeitgeber, das ist in der Regel die Kirchenstiftung, mitteilen. Es handelt sich dabei um eine freie Erklärung des/der Beschäftigten, der Arbeitgeber kann die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs nicht ablehnen. Der/die MitarbeiterIn sollte dies mit einem kurzen formlosen Schreiben tun:
„Ich teile Ihnen mit, dass ich die Anpassung meines Beschäftigungsumfangs entsprechend der Erhöhung der Wochenarbeitszeit zum 1. Juli 2008 wähle.“