Rat der EKD veröffentlicht Impulse für kirchliche Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen

“Familienförderung im kirchlichen Arbeitsrecht” – Neue Wege der Familienförderung im kirchlichen Arbeitsrecht zeigt eine Arbeitshilfe auf, die am 18. Dezember 2007 veröffentlicht wurde. Mit der Vorlage des Textes “Familienförderung im kirchlichen Arbeitsrecht. Eine Arbeitshilfe. Erarbeitet im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)” (EKD-Texte 92) reagiert der Rat auf die Abschaffung familienbezogener Leistungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, an dem sich die Kirchen bisher orientiert haben.

Statt der Abschaffung empfiehlt der Text, der von einer Ad hoc-Kommission unter Vorsitz der früheren Bundesministerin Christine Bergmann erstellt worden ist, die Familienförderung zeitgemäß weiterzuentwickeln und Regelungen im Tarifrecht zu verankern, die eine neue Balance von Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung für Frauen und Männer ermöglichen.

Als Grundlage für eine familienbewusste Arbeitspolitik mit passgenauen Maßnahmen empfiehlt die Kommission, regelmäßig Bedarfsanalysen durchzuführen. Darüber hinaus stellt die Arbeitshilfe eine Vielzahl von Regelungen zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit sowie Möglichkeiten der Verankerung von Unterstützungs- und Serviceleistungen für Beschäftigte mit Kindern oder betreuungsbedürftigen Angehörigen vor.

Von Kirche und Diakonie werde zu Recht erwartet, dass sie bei der Förderung familienfreundlicher Maßnahmen vorangehe, stellt der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, im Vorwort fest. Die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten im kirchlichen Tarifrecht zu nutzen, sei aber nicht nur ein Gebot der Glaubwürdigkeit. “Die Praxis zeigt: Wo Beschäftigte mit Familienaufgaben gezielt unterstützt werden, sinken die Fehlzeiten, während die Qualität der Arbeit steigt”, so Wolfgang Huber.

Die Arbeitshilfe versteht sich als Impuls für kirchliche Arbeitgeber und die Interessenvertretungen der Mitarbeiterschaft, die Herausforderungen moderner Arbeitsgestaltung anzunehmen. Sie soll die Arbeitsrechtlichen Kommissionen und kirchlichen Tarifvertragsparteien in Kirche und Diakonie bei ihren Entscheidungen über familienfreundliche Maßnahmen und Regelungen unterstützen.

Hannover, 18. Dezember 2007

Pressestelle der EKD, Christof Vetter

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