Bericht (Teil 1) aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Nachdem auf der 133. Vollversammlung trotz Vorliegen des Vermittlungsvorschlages zur Einführung einer Kinderkomponente keine Einigung erzielt werden konnte, präsentierte die Dienstgeberseite einen eigenen Vorschlag. In den Verhandlungen ging die Mitarbeiterseite um einer Kinderkomponente willen weitgehend auf die Forderungen der Dienstgeberseite ein. Nicht verhandelbar war für die Mitarbeiterseite die Begrenzung der Kinderzulage auf nach dem 31.12.2005 geborene Kinder. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite handelt es sich sonst nicht mehr um eine Kinderkomponente im Sinne der christlichen Soziallehre.
Beschlussfassung über die Kinderkomponente knapp gescheitert – Lösung noch möglich?
Auf der 134. Vollversammlung der BayRK wurde nur ein Thema behandelt: die Einführung einer Kinderkomponente in das ABD.
Nachdem auf der 133. Vollversammlung keine Einigung trotz Vorliegen des Vermittlungsvorschlages erzielt werden konnte, präsentierte nun die Dienstgeberseite einen eigenen Vorschlag:
- eine Vereinbarung über einen Konsultationsprozess bis 31.12.2011 zur Ausgestaltung des Leistungsentgelts über mehrere Jahre bei gleichzeitiger Stärkung der Familienfreundlichkeit des kirchlichen Dienstes
- in einer Übergangsregelung vom 1.1.2008 – 31.12.2011 befristet eine monetäre Zulage, allerdings nur für nach dem 31.12.2005 geborene Kinder
- Höhe der Zulage pro Monat 50.- €, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig
- Gewährung der Kinderzulage auch während der Elternzeit
- anstelle des Leistungsentgelts in Höhe von 1 v.H. wird in den Jahren 2008 – 2011 eine jährliche besondere Einmalzahlung in Höhe von 0,7 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres des jeweiligen Arbeitgebers gezahlt
- im Rahmen des Konsultationsprozesses wird auch über familienfreundliche Maßnahmen beraten
- die Erarbeitung der notwendigen Beschlussvorlagen soll durch insgesamt 6 Personen erfolgen
Mit diesem Vorschlag war für die Mitarbeiterseite klar:
- Leistungs- und Sozialausrichtung sollen zusammen verhandelt werden
- die monetäre Kinderkomponente wird nur für eine befristete Zeit von 4 Jahren gesichert
- es handelt sich nicht um eine echte soziale Kinderzulage für alle Kinder bis 18 Jahre, die nicht unter die Besitzstandsregelung des TVöD fallen, sondern um eine Regelung für Kinder bis längstens zum 6. Lebensjahr
- Elternzeit-Kinder fallen unter die Regelung
- der gesamte finanzielle Aufwand ist von der Mitarbeiterseite selbst zu tragen; der von der Leistungssumme abgezogene Betrag liegt nach den Berechnungen der Mitarbeiterseite sogar erheblich über dem Betrag, der für die betroffenen Kinder überhaupt verwendet werden müsste
- die monetäre Kinderkomponente wird im Konsultationsprozess nicht eigens als Ziel genannt; hier findet sich nur der Begriff „familienfreundliche Maßnahmen“
Die Mitarbeiterseite machte deutlich, dass ein irgendwie gearteter Eigenbeitrag der Arbeitgeberseite fehlt. Sie stellte allerdings – um die Kinderkomponente aus sozialen Erwägungen heraus überhaupt zu bekommen – klar, dass sie bereit ist, die gesamten dafür anfallenden Kosten aus bereits den Mitarbeitern zustehenden Mitteln zu finanzieren, so dass sie einer Verringerung der „Leistungssumme“ von 1% auf 0,8% zustimme, soweit evtl. überbleibende Restbeträge gutgeschrieben werden. Sie sei allerdings nicht bereit, zusätzliche Wünsche der Arbeitgeberseite – Kinderzulage auch in der Elternzeit, ein Anliegen der Bischöfe – aus Mitarbeitermitteln zu finanzieren und erwarte hier eine Finanzierung durch die Arbeitgeberseite. Sei diese dazu nicht bereit, müsste dieses Anliegen zurückgenommen werden. Ebenfalls sei eine Zusage erforderlich, dass die Arbeitgeberseite von sich aus familienfreundliche Maßnahmen anbiete. Festgehalten werden müsse auch, dass im Konsultationsprozess überprüft werde, ob und wie eine Weiterführung der Kinderkomponente angesagt ist.
Indiskutabel sei allerdings die Forderung, nur ab 1.1.2006 geborene Kinder zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite gehe es um eine soziale Kinderzulage für alle Kinder. Auch für Kinder über 6 Jahre bestehe ein Handlungsbedarf, so dass alle Kinder betroffen sein müssten. Da die Mittel aus mitarbeiterseitig zustehendem Entgelt bereitgestellt werden, könne die Arbeitgeberseite hier auch keine Forderungen stellen.
In den Verhandlungen ging die Mitarbeiterseite um einer Kinderkomponente willen weitgehend auf die Forderungen der Dienstgeberseite ein (Befristung, Höhe nur 50.- €, Übernahme aller Beiträge zur Kinderzulage aus mitarbeiterseitigen finanziellen Mitteln mit Ausnahme der Elternzeitfälle durch Reduzierung des Zulagenanspruchs auf 0,8% anstelle 1% und auf den Konsultationsprozess). Nicht verhandelbar war für die Mitarbeiterseite die Begrenzung der Kinderzulage auf nach dem 31.12.2005 geborene Kinder. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite handelt es sich sonst nicht mehr um eine Kinderkomponente im Sinne der christlichen Soziallehre.
Eine arbeitgeberseitige Beteiligung irgendwelcher Art wurde nicht angeboten. Sie bedauere nur, wenn Elternzeitkinder nicht mit einbezogen würden. Die Arbeitgeberseite war v.a. jedoch nicht bereit, der Forderung nach Einbeziehung aller Kinder nachzukommen, da nach ihrer Auffassung eine solche Forderung erst im Konsultationsprozess besprochen werden könne. Damit war klar, dass eine Einigung nicht erreicht werden konnte.
Da eine eigene Regelung der KODA damit gescheitert war, wurde der Vermittlungsvorschlag zur Abstimmung gestellt. Die Mitarbeiterseite sprach sich dafür aus, die Dienstgeberseite lehnte den Vorschlag ab. Damit ist der Vermittlungsvorschlag abgelehnt. Allerdings hat nun die Mitarbeiterseite 4 Wochen nach Abschluss der Sitzung Zeit, ggf. das Schiedsverfahren einzuleiten. Vorsorglich wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Schiedsstelle aus dem bereits festgelegen „Dreierpool“ bestimmt, dazu je die beiden Vertreter jeder Seite.
Bis zur Anrufung der Schiedsstelle besteht damit immer noch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung in dieser Frage zu erzielen.
Da alle anderen Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen vertagt werden mussten, wurde die Sitzung nicht beendet, sondern wird am Donnerstag, den 19. Juli in Nürnberg weitergeführt. Damit bleibt für die Mitarbeiterseite bis zum 16.8.2007 Zeit das Schiedsverfahren einzuleiten.
Augsburg, den 11.7.2007