Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Soll es eine Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen geben? Gibt es für Systembetreuer Anrechnungsstunden? Werden kirchliche Schulträger von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht Gebrauch machen und eine eigene Lehrerrente anbieten? Kann die Lehrerkommission wirklich ihre Arbeit einstellen, weil sie den Auftrag der Bischöfe erfüllt hat? (ms)
1. Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen
Diskutiert wurde, inwieweit beim Katholischen Schulwerk Bayern und/oder Schulkommissariat bzw. auf einer eigenen Ebene eine Stelle eingerichtet werden kann, durch die ein Vergleich der einzelnen Schulen bei der Handhabung der neuen „Ordnung für Berufsbezeichnungen“ möglich wird. Da das Thema nicht in den Kompetenzbereich der LK fällt, war keine Lösung des Problems möglich.
Die Mitarbeiterseite wird sich deshalb mit diesem Anliegen schriftlich an das Katholische Schulwerk und an das Schulkommissariat wenden.
2. „Beförderungsamt“ bei Realschulen
Derzeit gibt es an Realschulen nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten: Beratungsrektor und Systembetreuer. Von daher besteht grundsätzlich ein Einvernehmen in der Lehrerkommission, Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen, um
- die persönliche Motivation der einzelnen Lehrkräfte zu stärken
- die Leistungsfähigkeit zu erhöhen
- das Lehramt an Realschulen als solches attraktiver zu gestalten
Diskutiert wurde, bei einem Anstellungsschlüssel von 1:7 oder 1:8 Beförderungsstellen mit Wartezeit und Beurteilung auszuweisen, so dass A 14 erreicht werden kann. Eine funktionslose Beförderung wurde nicht für sinnvoll erachtet; zusätzliche Tätigkeiten, Engagement im Profilbereich oder eine Fachbetreuung seien als Voraussetzungen sinnvoll.
Bis zur nächsten Vollversammlung werden Berechnungen vorgelegt, in welcher Höhe zusätzliche Kosten anfallen und wie dafür eine Lösung gefunden werden kann. Gleichzeitig soll ein erster Entwurf einer entsprechenden Beförderungsordnung vorgelegt werden.
3. Stellungnahme der Lehrerkommission zur neuen Präambel der Bayer. Regional-KODA
Auf der 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA ist eine Präambel zum ABD beschlossen worden, in der auch festgelegt ist, dass sich die Gestaltung der SR-L an den für Lehrkräfte des Freistaats Bayern geltenden Regelungen orientiert.
Eine eigene Präambel zu den SR-L durch die Lehrerkommission wurde von Dienstgeberseite nicht als zielführend erachtet. Es wurde allerdings im Protokoll festgehalten, dass sich nach Auffassung der Vollversammlung die Orientierung auf die beamtenrechtlichen Regelungen des Freistaat Bayern bezieht.
4. Systembetreuer
Von Mitarbeiterseite wurde das Thema „Systembetreuer an Realschulen“ neu aufgeworfen. Bereits in früheren Sitzungen war darüber beraten worden. Die Mitarbeiterseite unterbreitete einige Vorschläge, wie Anrechnungsstunden und Umgang mit Vertretungsstunden – v.a. bei Übernahme auch der technischen Aufgaben des Systemsbetreuers an einer Schule – erfolgen soll, ebenso Vorschläge für die Kostenübernahme der erforderlichen Fortbildungen.
Auf der nächsten Vollversammlung soll eine konkrete Vorlage besprochen werden.
5. Ergebnisdarstellung für die Freisinger Bischofskonferenz
Mit den neuen SR-L nebst Anlagen, dem RÜ-L und der Ordnung für Berufsbezeichnungen ist eine eigenständige kirchliche Lehrerregelung mit einem einheitlichen Entgelt- bzw. Besoldungssystem geschaffen worden, die gleichzeitig allen Lehrkräften mit BAT-Verträgen angeboten wird. Damit ist der Auftrag der Freisinger Bischofskonferenz v. 5.3.1997 erfüllt.
Die Lehrerkommission diskutierte eine Vorlage für eine Erklärung bzw. eine Ergebnisdarstellung ihrer Arbeit in den letzten 8 Jahren für die Freisinger Bischofskonferenz. Darin wird aufgezeigt, dass der Auftrag der Vereinheitlichung der Arbeitsverträge der Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zum Abschluss gekommen ist und mit der Anbindung an die Beamtenbesoldung eine einheitliche Regelung für diesen Bereich erreicht worden ist. Gleichzeitig weist sie auf die zukünftigen schwierigen Aufgaben hin, die v.a. in der Übertragung der zu erwartenden Beamtenrechtsreform in das Angestelltenrecht sowie in der Sicherung der Vergleichbarkeit zu den verbeamteten Lehrkräften im Freistaat Bayern liegen.
Auf der nächsten Vollversammlung soll daher endgültig eine überarbeitete Fassung dieser Ergebnisdarstellung verabschiedet werden, die den bayerischen Bischöfen auf der Herbstvollversammlung der Freisinger Bischofskonferenz vorgelegt werden soll.
6. Fortbestand der Lehrerkommission über die nächste Amtszeit hinaus
Von der Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA ist auf die Anfrage der Lehrerkommission vom 19.10.2006 eine Antwort erfolgt. Die Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA hat sich gegen eine Verlängerung der Amtszeit der Lehrerkommission ausgesprochen. Da die nach langen Diskussionen inzwischen von den Bischöfen genehmigten novellierten Ordnungen vorliegen, wäre eine erneute Überarbeitung dieser nicht opportun. Da die „Ständige Arbeitsgruppe Lehrer“, die in Zukunft die Aufgabe der Lehrerkommission übernimmt, über umfassende eigene Befugnisse verfügt, müsste dies ausreichen, um die Interessen der Lehrkräfte auch über diese Amtszeit hinaus zu sichern.
7. Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Es wurde das BAG-Urteil v. 18.1.2006 besprochen, in dem für befristete Erhöhungen des Wochenstundendeputats für ein Jahr ein klares Konzept des Schulträgers als Voraussetzung genannt wird.
Die Dienstgeberseite wird auf der nächsten Vollversammlung eine Vorlage einbringen, in der dieser Tatbestand als eigener Befristungssachgrund geregelt wird.
8. Lehrerrente
Die Lehrerkommission hat in den SR-L den Schulträgern die Möglichkeit gegeben, in Zukunft das im Sozialversicherungsrecht vorgesehene Instrumentarium der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gemäß den SR-L anwenden zu können. Allerdings wird ein einheitliches Vorgehen der Schulen in kirchlicher Trägerschaft in den bayer. Diözesen als sinnvoll erachtet.
Es wurde darüber informiert, dass eine Musterordnung von den Diözesen erarbeitet worden ist, die derzeit dem Kultusministerium vorliegt. Dazu gibt es Berechnungen, die derzeit geprüft werden.
9. Umgang mit BAT-Verträgen
Es wurde besprochen, wie mit Lehrkräften zu verfahren ist, die weiterhin ihren BAT-Vertrag behalten und nicht auf einen ABD-Vertrag (und damit auf die A-Besoldung) umsteigen wollen. Da der BAT als solcher nicht mehr weiter gepflegt wird, der Bezugspunkt der BAT-Verträge im Lehrerbereich aber die Vergleichbarkeit zum Angestellten des Freistaat Bayern war, geht die Lehrerkommission davon aus, dass in diesen Fällen ab Ablaufdatum für den Übergang ins ABD der TV-L Anwendung findet. Damit kann ein einheitliches Vorgehen der Schulträger in diesen Fällen erreicht werden unabhängig davon, wie diese Frage ggf. gerichtlich endgültig entschieden wird.
10. Ortszuschlagsregelungen
Es wurden einige Probleme angesprochen, die sich bei Anwendung der Ortszuschlagsregelung ergeben, wenn der Ehegatte im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Hier bedarf es aber noch einer weiteren Klärung.
11. Studientag der Bayer. Regional-KODA
Am Mittwoch, den 17.10.2007 findet ein Studientag der Bayer. Regional-KODA zum Dritten Weg statt, zu dem auch die Mitglieder der Lehrerkommission eingeladen sind. Die für den 18.10.2007 geplante Vollversammlung der Lehrerkommission entfällt damit.
12. Nächster Vollversammlungstermin
Die 40. Vollversammlung der Lehrerkommission findet am Donnerstag, den 12. Juli 2007 in Augsburg im Anschluss an die 134. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA statt.
Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der LK die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.
Dr. Joachim Eder (Vorsitzender der Bayer. Regional-KODA und Mitglied der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA)