Zeitschriftenbezug

Damit Sie den nächsten KODA Kompass bekommen …

Was bei Adressänderungen und Zustellproblemen zu tun ist

Beschäftigte der (Erz-)Diözesen bzw. von Rechtsträgern, deren Gehaltsabrechnung von den Finanzkammern der (Erz-)Diözesen abgewickelt wird: Im Normalfall erhalten Sie den KODA Kompass im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses, sofern Sie einen Arbeitsvertrag nach dem kirchlichen Tarifrecht ABD haben. Der KODA Kompass wird dann an die bei Ihrer Bezügestelle (Finanzkammer) gespeicherte Adresse versandt. Wenn sich Ihre Adresse ändert, brauchen Sie lediglich Ihre Bezügestelle zu informieren.

Wenn der KODA Kompass trotzdem nicht ankommt

In Einzelfällen wurden Hefte durch die Post fehlgeleitet. Dann müsste die Zustellung aber beim nächsten Mal wieder klappen. Gelegentlich kommt es vor, dass Hefte im Stapel der Werbebroschüren vom Empfänger oder der Empfängerin selbst versehentlich mit „entsorgt“ werden.

Manchmal ist die Adressdatei fehlerhaft. Fragen Sie bei Ihrer Bezügestelle nach (Telefonnummer auf der Entgeltabrechnung): Ist die Adresse fehlerfrei gespeichert? Wurde die Adresse beim Erstellen der Versanddatei berücksichtigt?

Sonstige ABD-Einrichtungen und Einzelbezieher

Einige Einrichtungen, Orden und Vereine sowie einige Einzelpersonen werden nicht durch die diözesanen Bezügestellen erfasst. Auf dem Adressfeld der Hefte ist rechts unten das Kürzel „Red“ oder „Sonstige“ zu finden. Die Empfänger melden Adressänderungen an die Geschäftsstelle der KODA: info@bayernkoda.de

Kirchliche Schulen

Schulen, deren Beschäftigte nicht von den diözesanen Bezügestellen erfasst sind, erhalten den KODA Kompass als Paket. Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle der KODA: info@bayernkoda.de

Kirchenverwaltungsvorstände

Der Versand an die Kirchenverwaltungsvorstände erfolgt über die Adressdatei der jeweiligen Diözese, in der Regel über das gleiche Merkmal wie beim Amtsblattversand. Fehler sind daher immer dem Ordinariat zu melden.

Sie haben den KODA Kompass noch nie bekommen?

Wenn Sie das Heft noch nie bekommen haben, prüfen Sie bitte Folgendes: Haben Sie einen Arbeitsvertrag nach dem kirchlichen Tarifrecht ABD? Nur Beschäftigte und Auszubildende im ABD-Bereich erhalten den KODA Kompass automatisch und kostenfrei. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Honorarkräfte sind keine Arbeitnehmer und bekommen ihn in der Regel nicht. Doch auch in diesem Fall können Sie den KODA Kompass lesen. Wollen Sie informiert werden, sobald ein neuer KODA Kompass erscheint? Dann abonnieren Sie den kostenfreien Newsletter unter www.kodakompass.de/newsletter.

Manfred Weidenthaler

Abos und Aboverwaltung

Sie gehören nicht zum Kreis derer, die die Zeitschrift unentgeltlich bekommen? Sie möchten die Zeitschrift Zeitschrift KODA Kompass abonnieren? Der Bezugspreis beträgt 10,00 Euro im Jahr.

Die Abonnementverwaltung liegt in den Händen der Geschäftstelle der Bayerischen Regional-KODA, bei der Sie ein kostenpflichtiges Abo vorzugsweise per Mail (info@bayernkoda.de) bestellen können. Weitere Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik “Personen und Kontakte” – Sekretariat Geschäftsstelle.

Sie erhalten eine Bestätigung ihres Abos. Per Mail können Sie ausschließlich ein neues kostenpflichtiges Abo bestellen! Für sonstige Adressänderungen ist das Verfahren oben genau beschrieben.