Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT
KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,
Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007
Frage: “Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?” Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27
Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”
Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83
Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“ Antwort: Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder
Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende
Dienstgebervertreter Bistum Passau – Dr. Klaus Metzl, Generalvikar des Bistums Passau, ist seit 1. August 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter
Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert
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