Neu konzeptioniert – Eine Grundlegende Veränderung hat die Ständige Arbeitsgruppe Lehrkräfte (StAGL) in der Bayer. Regional-KODA erfahren. Aufgrund der neuen KODA-Ordnung wird die StAGL um zwei auf insgesamt acht Mitglieder
Vertreter der Lehrkräfte – Seit 1. August ist Ludwig Utschneider Mitglied der Bayer. Regional-KODA. Der Lehrer an der Mädchen- Realschule St. Immaculata in Schlehdorf folgt für die restliche Amtszeit Klaus
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Bericht von den Sitzungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer (StAGL) in der Bayerischen Regional-KODA für die 151. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in FreisingSeit der
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA trafen sich zur 151sten Vollversammlung in Freising. Auf der Tagesordnung stand eine bunte Mischung vielfältiger Themen: Beispielsweise waren
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 150ste Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand ganz unter dem Zeichen ausführlicher Beratungen. So diskutierten die Mitglieder in Augsburg beispielsweise die Eckeingruppierung von
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Entwickelt sich die Frage der Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zur Gretchenfrage? Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayer. Regional-KODA
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Würde diesmal eine Beschlussfassung zur Höhe und zu den Auszahlungsmodalitäten der besonderen Einmalzahlung gelingen? Diese Frage stand nämlich erneut auf der Tagesordnung der
12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend
Zweite Amtszeit – Vor fünf Jahren nahm das kirchliche Arbeitsgericht in Bayern seine Arbeit auf. Für die zweite Amtszeit des Gerichts mit Sitz in Augsburg mussten nun von der KODA-Mitarbeiterseite
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In einer eigens einberufenen Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand die Frage nach der zukünftigen Höhe der besonderen Einmalzahlung zur Entscheidung an. Für die
Bayerische Regional-KODA
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