News

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst – Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt

WOBayRK mit einem Kommentar von Dr. Joachim Eder – Knapp 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche in Bayern sind 2013 aufgerufen, ihre 19 Vertreterinnen und Vertreter in der Bayer.

Öffentlicher Dienst – Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Die Tarifkommission entschied mit 67 Ja-Stimmen, 17-Neinstimmen

Tarifeinigung – Aktuell berichtet die Ausgabe 47 des KODA Kompass über die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit ihren Folgen für die etwa 50 Tausend Beschäftigten bei der katholischen Kirche in

Studientag – Die Kirche regelt ihr Arbeitsvertragsrecht in eigenständiger Weise, über sogenannte Kommissionen und nicht über Tarifverträge. Dieser so genannte „Dritte Weg“ ist zur Zeit arg in die politischen Diskussion

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die

Alle Tarifvertragstexte umgesetzt – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die neue Urlaubsstaffelung ab

KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub

Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes