Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“ Antwort: Leider nein. Wer etwa Überstunden angesammelt oder ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart hat, bekommt dafür
Frage: „Bei meiner Jubiläumsdienstzeit wurde die Zeit als geringfügig beschäftigte Pfarrsekretärin nicht berücksichtigt. Ist das so richtig?“ Antwort: Nein, auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung im Dienst der katholischen Kirche werden
Frage: „Nach meiner Elternzeit möchte ich wegen der Kinder vorerst nur Teilzeit arbeiten. Worauf muss ich achten?“ Antwort: Sie können Teilzeit nach dem „Teilzeit- undBefristungsgesetz“ oder nach ABD vereinbaren. Die
Frage: „Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.“ Antwort: Wenn Sie keine „kirchenspezifische“ Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD
117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der
116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern. Bericht von
Kein förmliches Angebot – Die erste Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ohne Ergebnis vertagt worden. Die Arbeitgeber haben kein förmliches Angebot abgegeben, sondern
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Lebhafte Diskussionen prägten die 159. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Freising, mit der die aktuelle Amtszeit zu Ende geht. Braucht es Zugeständnisse für
KODA-Wahlergebnis 2013 – Zwei Drittel alt – ein Drittel neu. So setzt sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA künftig zusammen. Gleich geblieben ist das Geschlechterverhältnis. Leichte Verschiebungen gibt es bei
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Eine deutliche Entgelterhöhung für Gemeindereferenten über eine doppelte Zulagenlösung konnte die Bayerische Regional-KODA nach einem langen Diskussionsprozess in ihrer 158. Vollversammlung verabschieden. Damit