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6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Kommt eine Anhebung des sogenannten Kilometergeldes für die kirchlichen Beschäftigten? Zählen für die Eingruppierung von Kindergartenleiterinnen die Kinder oder die vergebenen Plätze? Was

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im ABD geregelte Möglichkeit, das Wochenstundendeputat von Lehrkräften um 25 % zu kürzen, wenn es betrieblich erforderlich ist, lässt sich aufgrund der

139. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat in ihrer 139. Sitzung vom 08./09.07.2008 folgende Vereinbarung zum Verfahren zur Umsetzung des Leistungentgelts beschlossen: Verfahrensvorschlag 1. Ab 01.10.2008 findet die „Projektphase Mitarbeitergespräch“

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007

Frage: „Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?“ Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden