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Frage: „Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?“ Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Kommt eine Anhebung des sogenannten Kilometergeldes für die kirchlichen Beschäftigten? Zählen für die Eingruppierung von Kindergartenleiterinnen die Kinder oder die vergebenen Plätze? Was

Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten – Wie hoch ist die tatsächliche gewährte Verfügungszeit für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten? Das möchte ver.di im Rahmen einer Umfrage herausfinden. Die Mitarbeiterseite der

Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche

6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die

Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.  

Erziehung ist mehr wert – Familienministerin Christa Stewens hat bekannt gegeben, rückwirkend zum 01.07.2007 den Basiswert der staatlichen Kindergartenförderung anzuheben. Was bedeutet dieser Beschluss für das pädagogische Personal in den

Frage: „Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?“ Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent. Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung

Frage: „Wenn mein Kind krank ist, muss ich zu Hause bleiben.“ Antwort: Zur Betreuung eines kranken Kindes haben Sie Anrecht auf Freistellung von der Arbeit – jährlich bis zu 10