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KODA Kompass 50 [März 2013] – Eine Bilanz der 7. KODA-Amtsperiode durch die Mitglieder der Mitarbeiterseite sowie die Vorsitzenden bildet das Herzstück des neuen KODA Kompass. Daneben finden Sie den

KODA Wahl am 25. April 2013 – Bayernweiter Regional-Wahlvorstand konstituiert Am 25. April 2013 findet die bayernweit einheitliche Wahl zur Bayer. Regional-KODA statt. In den sieben bayerischen Diözesen wurden mittlerweile

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Frage: „Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?“ Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Erziehung ist mehr wert – Familienministerin Christa Stewens hat bekannt gegeben, rückwirkend zum 01.07.2007 den Basiswert der staatlichen Kindergartenförderung anzuheben. Was bedeutet dieser Beschluss für das pädagogische Personal in den

Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.  

Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche

Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent. Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung