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Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Erziehung ist mehr wert – Familienministerin Christa Stewens hat bekannt gegeben, rückwirkend zum 01.07.2007 den Basiswert der staatlichen Kindergartenförderung anzuheben. Was bedeutet dieser Beschluss für das pädagogische Personal in den

Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.  

Frage: „Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?“ Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent. Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung